Start Finanzen EEOC verklagt Activision Blizzard und einigt sich auf 18-Millionen-Dollar-Vergleich

EEOC verklagt Activision Blizzard und einigt sich auf 18-Millionen-Dollar-Vergleich

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EEOC verklagt Activision Blizzard und einigt sich auf 18-Millionen-Dollar-Vergleich
Activision Blizzard und EEOC vereinbaren einen Vergleich.

Die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) hat am 27. September 2021 Klage gegen den Spielekonzern eingereicht und im selben Schritt einen Vorschlag zur Beilegung vorgelegt, der eine Zahlung von 18 Millionen US-Dollar vorsieht. Die Bundesbehörde wirft dem Unternehmen vor, gegen Title VII des Civil Rights Act von 1964 verstoßen zu haben. Weibliche Beschäftigte seien sexueller Belästigung, Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Vergeltung nach Beschwerden ausgesetzt gewesen. Klage und der vorgeschlagene Consent Decree gingen gleichzeitig beim zuständigen Bundesgericht in Kalifornien ein. Eine Vorgeschichte zum Verhältnis zwischen Spielern und Konzern lässt sich bei Activision Blizzard nachlesen.

Was die Behörde ermittelt hat

Davor lag eine fast dreijährige Untersuchung. Die EEOC befragte nach eigenen Angaben mehr als 100 Personen und wertete mehrere tausend Seiten an Unterlagen aus. Am 15. Juni 2021 schloss sie die Ermittlungen ab und hielt in einem Letter of Determination fest, dass ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß gegen Title VII bestehe. Die Klage richtet sich gegen mehrere Gesellschaften, die zum Konzern gehören. Activision Blizzard wies die Vorwürfe der Belästigung, Diskriminierung und Vergeltung zurück, stimmte der vorgeschlagenen Beilegung aber zu.

Was im Vergleich geregelt ist

Im Zentrum steht ein Fonds über 18 Millionen US-Dollar. Daraus erhalten Beschäftigte Zahlungen, die seit dem 1. September 2016 in den USA bei Activision Blizzard und verbundenen Unternehmen gearbeitet haben und von sexueller Belästigung, Schwangerschaftsdiskriminierung oder damit zusammenhängender Vergeltung betroffen waren. Dazu kommen organisatorische Auflagen, die der auf drei Jahre angelegte Consent Decree vorgibt. Das Unternehmen muss einen externen EEO-Berater bestellen, der unangekündigt prüfen darf und der EEOC halbjährlich berichtet. Vorgeschrieben sind außerdem ein zentrales System zur Nachverfolgung von Beschwerden, eine anonyme Meldestelle rund um die Uhr, ein interner EEO-Koordinator und ein Ausbau der psychologischen Beratung. Hinzu kommen Schulungen zu Anti-Belästigung und Bystander-Intervention. Belastende Einträge aus den Personalakten betroffener Mitarbeitender lassen sich auf Wunsch entfernen.

EEOC-Vorsitzende Charlotte Burrows erklärte, jede beschäftigte Person verdiene es, mit Würde behandelt zu werden und frei von rechtswidriger Belästigung und Vergeltung arbeiten zu können. Der Vergleich brauchte noch die Zustimmung des Gerichts. Der zuständige Bundesrichter erteilte sie im weiteren Verfahren und stufte den Consent Decree als angemessen und im öffentlichen Interesse liegend ein.

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