Dying Light 2: USK erklärt Gründe für verweigerte Altersfreigabe

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die ungeschnittene Fassung von Techlands Zombie-Actionspiel Dying Light 2 keine Altersfreigabe erhalten. Nur die entschärfte Version darf mit einem USK-Siegel verkauft werden.

Eine verweigerte Freigabe ist selten, der Anteil liegt seit Jahren im Promillebereich. Seit dem 4. Februar ist Dying Light 2 auf dem Markt, Sony und Microsoft bieten in ihren Stores ausschließlich die USK-18-Fassung an. Auf dem PC bleibt über Steam, Epic Games Store und den Techland-Shop die ungeschnittene, internationale Version erhältlich.

USK äußert sich zu den Gründen

Die genauen Erwägungen der Prüfgremien werden laut Paragraf 20 der USK-Statuten grundsätzlich nicht veröffentlicht. Auf Nachfrage erklärte Uwe Engelhard, einer von zwei Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK, dass „selbstzweckhaft und detailliert dargestellte Gewalthandlungen“ gegen menschlich gestaltete Spielfiguren ausschlaggebend gewesen seien. Auch friedliche, am Kampfgeschehen unbeteiligte Überlebende könnten im Spiel gezielt verstümmelt werden, ohne dass dies Konsequenzen für den Spielverlauf habe.

In der eigens für Deutschland produzierten Fassung ist die Gewalt gegen menschliche Figuren deutlich abgemildert, zudem lässt sich unbeteiligten Charakteren kein Schaden mehr zufügen. Für volljährige Käufer bleiben Besitz und Import der ungeschnittenen Version legal, auch im Fall einer möglichen Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein