Medienstaatsvertrag: Entwurf sieht Ausnahmen für Let’s Player vor

Die Rundfunkkommission der Länder stellte am 23. Juli 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für den neuen Medienstaatsvertrag öffentlich zur Diskussion. In der offiziellen Onlinebeteiligung der Rundfunkkommission ging es auch um Regeln für Streaming-Angebote und sogenannte Medienintermediäre.

Ausnahme für Let’s Plays vorgesehen

Für die Games-Branche war vor allem der Vorschlag zum sogenannten Bagatellrundfunk relevant. Der Entwurf sah vor, dass bestimmte Internetprogramme ohne Rundfunkzulassung auskommen sollten, wenn sie nur eine geringe Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben. Genannt wurden unter anderem Angebote mit weniger als 5.000 gleichzeitig erreichbaren Nutzern oder mit weniger als 20.000 Zuschauern im Monatsdurchschnitt.

Zusätzlich enthielt der Entwurf eine ausdrücklich auf das Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels bezogene Ausnahme. Damit hätten viele klassische Let’s-Play-Formate auf Twitch oder YouTube nicht mehr automatisch eine kostenpflichtige Rundfunklizenz beantragen müssen. Für Live-Talkshows, Quizformate oder nachrichtenähnliche Sendungen sollte die Ausnahme nicht gelten.

Beteiligung bis Ende August

Die Länder wollten den Entwurf zunächst mit Verbänden, Unternehmen und Bürgern diskutieren. Die Beteiligungsfrist lief zunächst bis zum 26. August 2018 und wurde später bis zum 30. September verlängert. Die Eingaben sollten in den weiteren Beratungen ausgewertet werden. Die Streaming-Plattform Twitch und große Let’s-Play-Kanäle gehörten zu den Angeboten, für die eine praxistaugliche Regelung besonders wichtig war.

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