E-Sport-Gemeinnützigkeit: BMF-Entwurf nennt Grenzen

Das Bundesfinanzministerium will E-Sport als gemeinnützigen Zweck aufnehmen. Der Referentenentwurf des Steueränderungsgesetzes trägt den Stand 4. September 2025.

Begründung nennt Ausschlüsse

Motorische Fähigkeiten müssen den Spielerfolg maßgeblich beeinflussen. Die Begründung nennt Teamarbeit und Reaktion als Erfolgsfaktoren. Ausgeschlossen werden Spiele ohne USK-Kennzeichnung, Online-Glücksspiel sowie realitätsnah simulierte oder tolerierte rohe Gewalt.

Auch bezahlte Wettbewerbsvorteile seien unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Das Papier nennt EA FC Ultimate Team als Beispiel.

Verbände hatten bereits 2024 eine Sportfiktion für E-Sport gefordert.

Archivhinweis: Beschrieben ist der Referentenentwurf vom September 2025, kein beschlossenes Gesetz und nicht die heutige Rechtslage.

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