USK erweitert Prüfkriterien: Zusatzhinweise zu In-Game-Käufen, Chats und Lootboxen ab Januar 2023

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) berücksichtigt seit dem 1. Januar 2023 bei der Alterseinstufung digitaler Spiele auch sogenannte Nutzungsrisiken. Wie die Prüfeinrichtung am 14. Dezember 2022 mitteilte, fließen neben jugendschutzrelevanten Inhalten nun auch Online-Funktionen wie Kauf- und Kommunikationsmöglichkeiten in das Verfahren ein. Grundlage ist das im Mai 2021 novellierte Jugendschutzgesetz, dessen Umsetzung die USK als eine der größten Änderungen ihrer Geschichte als Prüfinstitution bezeichnet.

Die neuen Regeln gelten für ab Januar 2023 neu eingereichte Titel. Die unabhängigen USK-Gremien können im Einzelfall prüfen, ob bestimmte Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche darstellen, etwa bei In-Game-Chats oder ungewollten Ausgaben. Liegt ein relevantes Risiko vor, wird dieses über Zusatzhinweise kenntlich gemacht und kann in die Altersfreigabe einfließen.

Welche Zusatzhinweise eingeführt wurden

Die USK unterscheidet zwischen technischen Hinweisen zu Nutzungsfunktionen und inhaltlichen Deskriptoren. Zu den Nutzungsfunktionen zählen In-Game-Käufe, Chats, Standortweitergabe und Lootboxen, also zufallsbasierte Kaufmechaniken. Inhaltliche Hinweise benennen etwa Comic-Gewalt oder Handlungsdruck. Die Kennzeichen erscheinen auf der Rückseite der Spieleverpackung, in der USK-Titeldatenbank sowie auf zahlreichen Online-Plattformen, die das IARC-System nutzen.

Über die International Age Rating Coalition (IARC) hatte die USK das Konzept ergänzender Informationen im Online-Bereich bereits zuvor etabliert und diente damit als Vorbild für die gesetzlichen Anpassungen. Innerhalb von IARC vergibt die USK Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps parallel zum klassischen Prüfverfahren. Wie umfangreich das Tagesgeschäft der Einrichtung ist, zeigt die spätere USK-Jahresstatistik.

Beteiligung von Zielgruppen und Behörden

Die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise entstand unter Beteiligung der Obersten Landesjugendbehörden, von Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie der Spieleanbieter. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse von Kindern, Jugendlichen, Eltern und pädagogischen Fachkräften. USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker erklärte: „Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz.“

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