US-Gericht lehnt FTC-Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Microsoft und Activision Blizzard ab

Das US-Bezirksgericht für den noerdlichen Distrikt von Kalifornien hat den Antrag der Federal Trade Commission auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt. In ihrer am 10. Juli 2023 ergangenen Entscheidung kam Richterin Jacqueline Scott Corley im Verfahren mit dem Aktenzeichen 23-cv-02880-JSC zu dem Schluss, dass die Wettbewerbsbehörde keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dargelegt habe, im Hauptsacheverfahren zu obsiegen. Damit fiel eine zentrale gerichtliche Hürde für die rund 68,7 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft.

Was Section 13(b) des FTC Act verlangt

Die FTC stützte ihren Antrag auf Section 13(b) des FTC Act. Diese Vorschrift verpflichtet das Gericht zu prüfen, ob die Behörde eine Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Sache aufzeigen kann und wie die Abwaegung der widerstreitenden Interessen ausfällt. Für die Prüfung legte das Gericht die von der FTC vorgeschlagenen Marktdefinitionen weitgehend zugrunde, darunter die Märkte für Spielebibliotheken im Abonnement und für Cloud-Gaming. Die Behörde hielt dem Zusammenschluss vor, er könne den Wettbewerb in diesen Märkten erheblich verringern, vor allem durch eine mögliche Abschottung von Inhalten wie der Reihe Call of Duty gegenüber konkurrierenden Plattformen.

Im Mittelpunkt stand die Frage nach Fähigkeit und Anreiz zur Marktabschottung. Das Gericht hielt fest, dass das kombinierte Unternehmen den Zugang zu Activision-Inhalten zwar grundsaetzlich einschränken könnte, dass es dafür aber an einem hinreichenden wirtschaftlichen Anreiz fehle. Den Ausschlag gaben die hohe finanzielle Abhängigkeit der Reihe von plattformübergreifenden Verkäufen sowie die vertraglichen und öffentlichen Zusagen Microsofts, Call of Duty weiterhin auf konkurrierenden Systemen anzubieten. Bei einem vertikalen Zusammenschluss reicht es nach Auffassung des Gerichts nicht, entweder Fähigkeit oder Anreiz zur Abschottung darzulegen. Beide Voraussetzungen müssten kumulativ vorliegen.

Wie es nach der Entscheidung weiterging

Mit der Ablehnung der einstweiligen Verfügung entfiel die unmittelbare gerichtliche Sperre, die einem Abschluss der Transaktion im Wege gestanden hätte. Das parallel laufende verwaltungsinterne Verfahren der FTC vor dem eigenen Administrative Law Court blieb davon zunächst unberuehrt. Gegen die Entscheidung legte die Behörde Rechtsmittel beim US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk ein und beantragte zugleich, den Vollzug des Zusammenschlusses vorläufig zu untersagen. Dieser Antrag auf einen Notfall-Aufschub wurde kurz darauf abgewiesen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung in den Vereinigten Staaten verlief damit anders als die parallele Prüfung durch europäische und britische Aufsichtsbehörden, die jeweils eigene Auflagen und Verfahrensschritte vorsahen. Für Microsoft hiess das: Der zeitliche Rahmen für den Abschluss der Übernahme stand wieder offen. Die Begründung der Richterin zu Fähigkeit und Anreiz bei vertikalen Zusammenschlüssen gilt zudem als juristisch beachteter Bezugspunkt für die kartellrechtliche Bewertung von Plattform- und Inhalteintegrationen in der Spielebranche.

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