Das US Copyright Office hat einen Antrag auf eine neue Ausnahme im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) abgelehnt, der Bibliotheken und Archiven den Fernzugriff auf vergriffene Videospiele zu Forschungszwecken ermöglicht hätte. Die Video Game History Foundation teilte am 25. Oktober 2024 mit, dass die zuständige Register of Copyrights der Library of Congress dem Einwand der Entertainment Software Association (ESA) folgte und damit eine seit drei Jahren betriebene Eingabe scheitern ließ. Es ist die vierte aufeinanderfolgende triennale Prüfung, in der eine Erweiterung des Fernzugriffs auf erhaltenswerte Spiele verweigert wurde.
Hinter dem Antrag stand das Software Preservation Network (SPN), unterstützt von der Video Game History Foundation. Ziel war es, Gedächtnisinstitutionen unter Paragraf 1201 des DMCA zu erlauben, den Kopierschutz vergriffener Titel zu umgehen und qualifizierten Forschern digitalen Zugang aus der Ferne zu gewähren. Nach geltendem Recht dürfen Bibliotheken den technischen Schutz nicht aufbrechen, um Spiele über ihre Räumlichkeiten hinaus bereitzustellen. Die Foundation verweist auf eigene Erhebungen, wonach rund 87 Prozent der vor 2010 in den USA veröffentlichten Videospiele nicht mehr im Handel erhältlich sind. Wie schwierig der Erhalt alter Titel in der Praxis ist, zeigt etwa der Fall der Windows-8-Spiele mit Xbox-Live-Anbindung, wo erst ein Community-Projekt defekte Logins wieder spielbar machte.
Das Argument der „Online-Arcade“
Die Register of Copyrights schloss sich der Position der ESA an, wonach ein Fernzugriff als rechtliches Schlupfloch für eine frei zugängliche „Online-Arcade“ dienen könnte. Der Interessenverband der US-Spieleindustrie machte geltend, dass es keine ausreichenden Schutzmechanismen gebe, um eine Nutzung zu Unterhaltungszwecken unter dem Vorwand der Forschung zu verhindern. Die ESA verwies zudem auf einen „substanziellen Markt“ für klassische Spiele, einschließlich autorisierter Neuauflagen von Retro-Titeln, der durch eine breite Ausnahme gefährdet werden könnte.
Das Copyright Office befand in seiner Empfehlung, dass die vorgeschlagenen Einschränkungen nicht präzise genug seien, um einen Marktschaden zu verhindern. Das SPN habe die Beweislast nicht erfüllt, dass ein gleichzeitiger Fernzugriff mehrerer Nutzer als zulässige Schrankennutzung einzuordnen sei. Damit stellte die Behörde die kommerziellen Interessen der Rechteinhaber am Re-Release-Geschäft über das von den Antragstellern geltend gemachte Erhaltungs- und Forschungsinteresse.
Folgen für Forschung und Spieleerhalt
Mit der Ablehnung bleibt der Status quo bestehen: Wissenschaftler, die auf nicht mehr erhältliche Titel angewiesen sind, können diese weiterhin nicht legal aus der Ferne über Bibliotheksbestände einsehen. Die Video Game History Foundation erklärte, die Entscheidung dränge Forschende faktisch in Richtung außerrechtlicher Methoden, um an unverfügbare Werke zu gelangen. Die Organisation kündigte zugleich an, ihre Bemühungen fortzusetzen, da das DMCA-Ausnahmeverfahren alle drei Jahre erneut durchlaufen wird.
Der Konflikt zeigt die rechtliche Spannung zwischen digitaler Bewahrung und einem aktiven Markt für kommerzielle Wiederveröffentlichungen. Während Plattformen und Publisher ausgewählte Klassiker in Abonnementdiensten und Sammlungen neu auflegen, fehlt für den Großteil des historischen Bestands ein legaler Erhaltungszugang. Einen anderen Weg gehen einzelne Studios selbst, etwa als Electronic Arts Command & Conquer auf GitHub veröffentlichte und damit Quellcode frei zugänglich machte. Die Entscheidung des Copyright Office zementiert die Lage für den nächsten Prüfungszyklus.
