EU: Vereinbarung soll Nutzung von Steam und Streaming-Abos im Ausland erlauben

Verhandler des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich am 7. Februar 2017 informell auf neue Regeln zur grenzüberschreitenden Portabilität digitaler Inhalte geeinigt. Die Mitteilung des Europäischen Parlaments nennt neben Musik, Filmen und Fernsehsendungen ausdrücklich Spiele. Die Vereinbarung musste anschließend noch formal von den zuständigen EU-Gremien bestätigt werden.

Geplant war, dass Abonnenten kostenpflichtige Onlineangebote bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat wie im Heimatland nutzen können. Das betrifft denselben Inhalt, dieselben Geräte und Funktionen. Für die Spielebranche ist damit auch die Nutzung digitaler Marktplätze wie Steam im Reisezeitraum angesprochen. Ein Zugriff auf das vollständige Angebot eines anderen Landes war von der Vereinbarung nicht umfasst.

Wohnsitzprüfung statt freier Länderwahl

Die Portabilität sollte nur für den nachgewiesenen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat gelten. Als mögliche Prüfungen nennt die Mitteilung unter anderem elektronische Identitätsnachweise, Zahlungsdaten, öffentliche Steuerdaten, die Postanschrift und IP-Adressen. Kostenpflichtige Dienste sollten für die Nutzung im EU-Ausland keine zusätzliche Gebühr verlangen. Kostenlose Angebote mussten die Portabilität dagegen nicht automatisch anbieten, konnten sich aber freiwillig dem Regelwerk anschließen.

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