EU-Kommission genehmigt Activision-Blizzard-Übernahme unter Cloud-Gaming-Auflagen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft am 15. Mai 2023 unter Auflagen freigegeben. Grundlage ist die EU-Fusionskontrollverordnung, und die Genehmigung hängt daran, dass Microsoft die angebotenen Verpflichtungszusagen vollständig einhält. Diese Zusagen betreffen ausschließlich das Cloud-Gaming. Der Deal hat ein Volumen von rund 68,7 Milliarden US-Dollar. Vorausgegangen war eine vertiefte Phase-II-Untersuchung, die die Kommission am 8. November 2022 eingeleitet hatte.

Zwei Lizenzzusagen über zehn Jahre

Im Zentrum der Freigabe stehen zwei Lizenzzusagen, die jeweils zehn Jahre laufen. Die erste richtet sich an Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum: Sie erhalten eine kostenfreie Lizenz, mit der sie alle aktuellen und künftigen PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard, für die sie bereits eine Lizenz besitzen, über einen Cloud-Streaming-Dienst ihrer Wahl spielen können. Die zweite gilt für die Anbieter solcher Dienste, die eine entsprechende kostenfreie Lizenz bekommen, um Nutzern im EWR das Streaming dieser Titel anzubieten. Die Kommission hält das für ausreichend, um die festgestellten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Nach ihrer Lesart verbessern die Lizenzen die Lage im Cloud-Streaming sogar gegenüber dem heutigen Stand, weil die Spiele von Activision Blizzard so auf neue Plattformen und mehr Endgeräte kommen, auch zu kleineren Anbietern. Wer die Hintergründe zur Plattformstrategie von Microsoft nachlesen will, findet bei XboxDev weitere Einordnungen.

Beim Konsolenmarkt sah Brüssel kein Problem, anders als London

Die Sorge, der Konsolenmarkt könnte abgeschottet werden, teilte die Kommission nicht. Microsoft habe handfeste wirtschaftliche Gründe, Activision-Titel weiter an Konkurrenten wie Sony zu liefern. Selbst wenn der Konzern die Spiele komplett zurückhielte, würde der Wettbewerb auf dem Konsolenmarkt nach Einschätzung der Kommission nicht erheblich leiden. Deshalb gelten die Auflagen nur fürs Cloud-Gaming. Damit liegt Brüssel quer zur britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die den Deal zuvor untersagt hatte und Verhaltenszusagen im Cloud-Bereich für nicht ausreichend hielt. Für die Umsetzung seiner Zusagen hat Microsoft bereits Vereinbarungen mit Cloud-Streaming-Anbietern wie Nvidia, Boosteroid, Ubitus und Nware geschlossen.

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