E-Sport: Bericht nennt Vorbehalte gegen die Gemeinnützigkeit

Eine Mehrheit der Körperschaftsteuer-Referatsleiter von Bund und Ländern hat sich laut einem Bericht des „Steuertip“ gegen die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützig ausgesprochen. Die DOSB-Presse vom 28. Mai 2019 gibt die Pressemitteilung des Verlags markt intern wieder. Als Grundlage nennt dieser eine Niederschrift der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.

Kein formaler Beschluss

Dem Bericht zufolge wären entsprechende E-Sport-Abteilungen steuerbegünstigter Körperschaften als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen. Zugleich nennt die Meldung Uneinigkeit unter den Referatsleitern: Ein formaler Beschluss sei laut OFD nicht gefasst worden. Weitere Gerichtsentscheidungen und eine mögliche Gesetzesinitiative blieben offen.

Eine andere Grundlage verfolgte die Hamburger Sportjugend mit E-Sport-Angeboten über den Satzungszweck Jugendhilfe. Das war keine allgemeine Anerkennung als Sport. Die hier beschriebenen Aussagen betreffen die Diskussion von 2019, nicht die heute geltenden steuerlichen Regeln.

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