Der game-Verband fordert in seiner Stellungnahme zum Digital Fairness Act klarere Grenzen zwischen gewöhnlichen Spielmechaniken und unzulässiger Beeinflussung. Das Papier ist auf den 20. Oktober 2025 datiert. Das Lobbyregister des Bundestags dokumentiert die Veröffentlichung am 23. Oktober; die dort hinterlegte Fassung umfasst 23 Seiten.
Der Verband unterstützt nach eigener Darstellung digitale Fairness, bevorzugt aber die Anwendung vorhandener Regeln gegenüber zusätzlichen Vorschriften. Bei Dark Patterns und suchtförderndem Design verlangt er genauere Definitionen. Ranglisten, tägliche Belohnungen oder zeitlich begrenzte Angebote sollten aus seiner Sicht nicht allein wegen ihrer allgemeinen Funktionsweise beanstandet werden.
Virtuelle Währungen und Minderjährigenschutz
Bei Echtgeldangaben zu virtuellen Gegenständen verweist der Verband auf Mengenrabatte, erspielte Währungen und unterschiedliche Vertriebspreise. Statt eines stets eindeutigen Eurobetrags schlägt er Informationen zur Berechnung beziehungsweise Richtpreise vor. Zudem warnt er vor zusätzlichen Minderjährigenregeln parallel zu bestehenden Jugendschutzverfahren.
Die Position stammt von einer Interessenvertretung der Anbieter. Sie belegt weder, dass alle Spiele gesetzeskonform gestaltet sind, noch dass neue Regeln unnötig wären. Für Studios betrifft die Konsultation zum Digital Fairness Act vor allem die Gestaltung von Shops, Kaufentscheidungen und spielzeitbezogenen Anreizen. Der mögliche spätere Gesetzestext ist von dieser Stellungnahme zu unterscheiden.

