Digital Fairness Act: EU-Kommission startet Konsultation zu Dark Patterns und Lootboxen

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2025 eine öffentliche Konsultation samt Call for Evidence zum geplanten Digital Fairness Act eröffnet. Über zwölf Wochen, bis zum 24. Oktober 2025, können Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und Verbraucher Stellung nehmen. Die Rückmeldungen fließen in die Folgenabschätzung der Kommission ein und sollen den späteren Gesetzentwurf vorbereiten. Im Fokus stehen unfaire Geschäftspraktiken im Netz, darunter manipulatives Interface-Design, suchterzeugende Gestaltung digitaler Produkte und irreführendes Influencer-Marketing.

Für die Gaming-Branche ist die Konsultation deshalb relevant, weil die Kommission ausdrücklich monetarisierte Spielmechaniken adressiert. Genannt werden sogenannte Dark Patterns, also irreführende oder unter Druck setzende Designentscheidungen wie künstliche Verknappung oder vorausgewählte Optionen. Hinzu kommen Lootboxen, Pay-to-win-Elemente und virtuelle Währungen, die reale Kosten verschleiern und nach Einschätzung der Kommission Glücksspielmuster nachahmen können. Besonders im Blick hat Brüssel den Schutz Minderjähriger und die Frage, ob bestehende Verbraucherschutzregeln wie die Unfair Commercial Practices Directive ausreichen oder ob es gezielte neue Verbote braucht.

Was der Digital Fairness Act regeln soll

Der Digital Fairness Act soll laut Kommission den Verbraucherschutz im digitalen Raum stärken und zugleich einheitliche Regeln für Unternehmen schaffen. Die Konsultation prüft mehrere Problemfelder: täuschendes oder manipulatives Interface-Design, suchterzeugende Gestaltung wie Endlos-Scrollen und Autoplay, irreführendes Marketing durch Social-Media-Influencer sowie unfaire Personalisierung, bei der individuelle Schwächen von Nutzern zu kommerziellen Zwecken ausgenutzt werden. Die Bandbreite reicht damit weit über das Gaming hinaus und betrifft Plattformen, Online-Handel und soziale Netzwerke gleichermaßen.

Für Spielestudios und Publisher ergeben sich konkrete Fragen. Lootbox-Systeme, In-Game-Stores und virtuelle Währungen sind etablierte Erlösmodelle, geraten aber zunehmend ins Visier europäischer Regulierung. Die Kommission verweist auf bereits laufende koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen des Consumer Protection Cooperation Network, etwa gegen einzelne Online-Spiele mit zeitlich begrenzten Kaufanreizen, die sich an Kinder richten. Der Digital Fairness Act könnte solche Einzelaktionen in einen verbindlichen Rechtsrahmen überführen. Auch deutsche Stellen bringen sich ein, so hat die USK ihre Expertise in die EU-Konsultation eingebracht.

Zeitplan und nächste Schritte

Nach Abschluss der Konsultation Ende Oktober 2025 wertet die Kommission die Eingaben aus und erstellt ihre Folgenabschätzung. Ein Legislativvorschlag wird derzeit für das dritte Quartal 2026 erwartet. Ob die Kommission auf eine Verordnung oder eine Richtlinie setzt, ist Teil der laufenden Befragung. Bis dahin bleibt offen, wie weit die geplanten Verbote in bestehende Monetarisierungsmodelle eingreifen. Unternehmen mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU sind aufgerufen, sich über das Have-your-say-Portal der Kommission zu beteiligen.

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