EU prüft neun Spielefirmen wegen In-Game-Währungen

Das europäische Verbraucherschutznetzwerk CPC hat am 30. September neun neue koordinierte Verfahren wegen In-Game-Währungen bekannt gegeben. Die nationalen Behörden prüfen unter Koordination der EU-Kommission Praktiken, die gegen europäisches Verbraucherrecht verstoßen könnten. Der Beginn eines Verfahrens bedeutet weder einen festgestellten Rechtsverstoß noch ein verhängtes Bußgeld.

Zu den betroffenen Angeboten gehören Minecraft, Valorant und Hunt: Showdown 1896. Die niederländische Behörde ACM nennt folgende Unternehmen und Spiele:

UnternehmenBetroffenes Spiel
CrytekHunt: Showdown 1896
InnoGamesForge of Empires
KingCandy Crush Saga
MojangMinecraft
Plarium EuropeMech Arena
PLR Worldwide SalesGardenscapes
Riot GamesValorant
SupercellClash of Clans
UbisoftFor Honor
Zuordnung laut niederländischer Verbraucherschutzbehörde ACM.

Echtgeldpreise und Paketgrößen stehen zur Prüfung

Nach Darstellung der ACM können Münzen, Edelsteine und andere Spielwährungen den tatsächlichen Preis digitaler Inhalte verschleiern. Ein weiterer Kritikpunkt sind Kaufpakete, deren Mengen nicht zum Preis eines Gegenstands passen: Es bleiben Restbeträge, die weitere Käufe begünstigen können. Die Behörden sehen nach den bisherigen Gesprächen mit der Branche noch nicht genügend Änderungen.

Die Grundlage sind die bereits im März 2025 veröffentlichten Grundsätze zu virtuellen Spielwährungen. Sie sind kein neu beschlossenes EU-Gesetz, sondern geben die Auslegung bestehenden Verbraucherrechts durch das CPC-Netzwerk wieder. In den sieben Grundsätzen verlangen die Behörden unter anderem erkennbare Echtgeldpreise für Währungspakete und damit bezahlte Inhalte. Hinzu kommen verständliche Vertragsinformationen, die Beachtung von Widerrufsrechten und der Schutz besonders verletzlicher Verbraucher, insbesondere Kinder.

Branchenverbände bestreiten die rechtliche Einordnung

Video Games Europe und der Entwicklerverband EGDF widersprechen der Behandlung von In-Game-Währungen als digitale Wertdarstellungen. Die Verbände betonen, dass Spielwährungen keine Kryptowährungen seien, und verlangen mehr Rechtssicherheit. Strittig ist damit nicht nur die Gestaltung der Kaufoberflächen, sondern auch die rechtliche Behandlung der Transaktionen innerhalb eines Spiels.

Ihre veröffentlichten Gegenvorschläge sehen beispielsweise indikative Echtgeldpreise oder nachvollziehbare Stückpreise, sichtbare Guthaben und zugängliche Transaktionshistorien vor. Gegen Restbeträge schlagen sie passende Aufladungen oder sehr kleine Währungspakete vor. Die Forderung der Behörden nach klaren Echtgeldpreisen und die von den Verbänden vorgeschlagenen Orientierungswerte sind nicht identisch.

Die Verbände bieten außerdem eine Erstattung vollständig ungenutzter Pakete innerhalb von 48 Stunden an, selbst wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Der Vorschlag gilt nur, wenn der Entwickler die Transaktion verwaltet und den unverbrauchten Zustand prüfen kann. Das ist eine vorgeschlagene Branchenzusage, kein allgemein geltendes gesetzliches 48-Stunden-Rückgaberecht. Die Behörden verlangen ihrerseits, gesetzliche Widerrufsrechte zu beachten.

Microsoft und Activision Blizzard: Separates Verfahren läuft bereits

Die EU-Kommission nennt zusätzlich ein bereits Anfang 2026 eingeleitetes Verfahren gegen Microsoft und Activision Blizzard zu Call of Duty Mobile und Diablo Immortal. Es betrifft neben Spielwährungen unter anderem Datenpraktiken, Kaufaufforderungen an Kinder, elterliche Kontrollmöglichkeiten und Kontosperren. Dieses laufende Verfahren gehört nicht zu den neun neuen Maßnahmen.

Die gemeinsame Erklärung der Verbraucherschutzbehörden richtet sich auch an Anbieter außerhalb der genannten Verfahren. Sie sollen ihre Modelle für virtuelle Währungen und weitere beanstandete Praktiken prüfen. Für Studios betrifft die Diskussion damit auch Shop-Oberflächen, Paketgrößen und Erstattungsabläufe, nicht allein juristische Vertragstexte. Laut EU-Kommission haben die Gespräche mit den neun Unternehmen begonnen. Werden die Bedenken nicht ausgeräumt, können die nationalen Behörden weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

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