Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat den geplanten Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft am 15. September 2022 in die vertiefte Phase 2 verwiesen. Die Behörde sieht Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf einem oder mehreren britischen Märkten erheblich beeinträchtigen könnte. Damit rückt die Untersuchung des rund 68,7 Milliarden US-Dollar schweren Geschäfts in eine deutlich längere und gründlichere Phase. Welche Forderungen aus der Community den Deal begleiten, zeigt eine frühere Debatte rund um die Übernahme von Activision Blizzard.
Wie es von Phase 1 zu Phase 2 kam
Begonnen hatte die formelle Prüfung am 6. Juli 2022. An diesem Tag eröffnete die CMA ihre Merger Inquiry und bat interessierte Parteien um Stellungnahmen. Am 1. September 2022 folgte die Phase-1-Entscheidung. Darin hielt die Behörde fest, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte, und stellte eine Verweisung in Phase 2 in Aussicht, falls die Parteien keine annehmbaren Zusagen anbieten. Microsoft erklärte am 6. September 2022, keine Verpflichtungszusagen vorzulegen, um die Bedenken auszuräumen. Die Frist für solche Undertakings in Lieu endete am 8. September 2022. Am 15. September 2022 leitete die CMA den Fall dann an eine unabhängige Inquiry Group weiter, die die Tiefenprüfung übernimmt.
Worum es bei den Bedenken geht und welche Fristen gelten
Die CMA prüft Auswirkungen in mehreren Bereichen: den Markt für Spielkonsolen, Multi-Game-Abonnementdienste und Cloud-Gaming-Angebote. Kernfrage ist, ob der gemeinsame Konzern Wettbewerber benachteiligen könnte, indem er den Zugriff auf das Spieleportfolio von Activision Blizzard kontrolliert. Für die unabhängige Untersuchungsgruppe gilt eine gesetzliche Frist zur Vorlage des Abschlussberichts, zunächst datiert auf den 26. April 2023. Geprüft wird das Geschäft nicht nur in London, sondern parallel auch von Behörden in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union.
Weitere Informationen zum Verfahrensstand sind zu finden unter dem Link zur Fallseite der CMA.