Der Bundesrechnungshof hat die Computerspielförderung des Bundes geprüft und am 16. Mai 2024 eine abschließende Prüfungsmitteilung veröffentlicht. Der Bericht des Bundesrechnungshofes untersucht die Förderprogramme für Prototypen und Produktionen und kommt zu mehreren Beanstandungen bei Zuständigkeit, Auswahlverfahren und Erfolgskontrolle.
Für die beiden Programme gab der Bund zwischen 2019 und 2022 insgesamt 95 Millionen Euro aus. Der Rechnungshof fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf, vor einer Fortführung die Finanzierungskompetenz des Bundes darzulegen. Die Förderung der Wirtschaft liege grundsätzlich bei den Ländern. Eine bundesweite Zuständigkeit sei für die Computerspielentwicklung nicht ausreichend begründet worden.
Kritik an Zuschüssen und Windhundprinzip
Der Bericht kritisiert außerdem, dass der Bund nicht rückzahlbare Zuschüsse einsetzte, obwohl bei mehreren geprüften Projekten zu erwarten war, dass die Erlöse die Projektkosten spätestens drei Jahre nach Veröffentlichung übertreffen könnten. Bei zehn von 18 näher betrachteten Projekten sahen die Angaben der Antragsteller eine solche Entwicklung vor. Der Rechnungshof regt deshalb eine genauere Prüfung alternativer Finanzierungsformen an.
Auch das sogenannte Windhundprinzip wird kritisch bewertet. Die Anträge wurden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Rechnungshof empfiehlt feste Stichtage und Teilbudgets, damit Fördermittel innerhalb eines Jahres gezielter gesteuert werden können. Eine frühere Meldung zur Games-Förderung in Baden-Württemberg zeigt, dass die Länder eigene Modelle parallel zum Bundesprogramm betreiben.
Fehlende Erfolgskontrolle erschwert Bewertung
Nach Ansicht des Rechnungshofes fehlte eine systematische begleitende Erfolgskontrolle des Gesamtprogramms. Einzelne Verwendungsnachweise konnten zwar zeigen, ob ein gefördertes Projekt seinen unmittelbaren Zweck erreicht hatte. Daraus ließ sich jedoch nicht ableiten, ob die Förderung insgesamt ihre wirtschaftlichen und standortpolitischen Ziele erreichte. Der Bericht bemängelt zudem eine zu wenig belastbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine teilweise sehr weite Auslegung des Kulturtests.
Das BMWK kündigte eine neue Förderrichtlinie und eine überarbeitete Erfolgskontrolle an. Der Bundesrechnungshof will die neuen Unterlagen vor einer Befassung des Haushaltsausschusses prüfen. Der Bericht bewertet damit nicht die Qualität einzelner geförderter Spiele, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung des Bundesprogramms.
