Die Europäische Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ hat Anfang Juli 2025 die Schwelle von einer Million Unterstützungsbekundungen überschritten und lag zum 4. Juli 2025 bei rund 1,1 Millionen Unterschriften. Die unter der Registriernummer 2024/000007 geführte Initiative sammelt noch bis zum 31. Juli 2025 weiter. Mit dem Erreichen der Millionen-Marke aus mindestens sieben Mitgliedstaaten ist die formale Voraussetzung erfüllt, die die Europäische Kommission zu einer offiziellen Prüfung und Stellungnahme verpflichtet. Dass das notwendige EU-Quorum genommen wurde, lag an den nationalen Mindestquoten, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Finnland, Polen, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Dänemark und Irland erreicht waren.
Vom Crew-Shutdown zur europaweiten Kampagne
Ausgangspunkt der Bewegung ist die Abschaltung des Ubisoft-Titels The Crew. Das 2014 erschienene Rennspiel benötigte trotz weitgehend solitärer Spielinhalte eine permanente Serververbindung. Nach der Delistung Ende 2023 stellte Ubisoft den Serverbetrieb zum 31. März 2024 ein, womit auch die zuvor erworbenen Lizenzen unbrauchbar wurden. Der YouTuber Ross Scott vom Kanal Accursed Farms gründete daraufhin im April 2024 die Kampagne Stop Killing Games, deren regulatorischer Arm in der EU die Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ bildet. Die Forderung zielt nicht auf eine zeitlich unbegrenzte Weiterentwicklung oder Wartung. Publisher sollen Spiele nach dem Ende des kommerziellen Betriebs in einem angemessen funktionsfähigen Zustand hinterlassen, etwa durch Offline-Modi oder die Freigabe privater Serverlösungen.
Was das Quorum für Always-Online-Modelle bedeutet
Erreicht eine Europäische Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten, muss die Kommission die Anliegen prüfen und innerhalb der vorgesehenen Frist offenlegen, ob und welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt. Üblicherweise findet zudem eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Vor einer abschließenden Validierung sind die gesammelten Bekundungen noch durch die nationalen Behörden zu verifizieren, sodass die verwertbare Endzahl unter dem aktuellen Brutto-Stand liegen dürfte. Für die Branche steht damit ein Modellrisiko im Raum, das Games-as-a-Service- und Always-Online-Konzepte betrifft. Eine verbindliche Pflicht zur Hinterlegung spielbarer Endzustände würde Architekturentscheidungen, Lizenzverträge und die Kalkulation von Serverkosten unmittelbar berühren. Der Branchenverband Video Games Europe verweist auf die technische und vertragliche Komplexität solcher Vorgaben sowie auf mögliche Konflikte mit Schutzrechten Dritter. Wie die Kommission letztlich reagierte, zeigte sich später: Sie setzte auf Gespräche statt neuer Gesetzgebung.
