Die Ministerpräsidenten der Länder machten im März 2020 den Weg für den neuen Glücksspielstaatsvertrag frei. Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens sollte ab dem 1. Juli 2021 erstmals bundesweit Regeln für Online-Casinos, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele schaffen. Der später veröffentlichte Staatsvertrag in der Fassung vom 29. Oktober 2020 bildet die rechtliche Grundlage für diesen Kurswechsel.
Erlaubnisse statt einer einheitlichen Grauzone
Mit dem neuen Rahmen konnten die Länder erstmals einheitliche Erlaubnisse für bestimmte Online-Angebote vorsehen. Gleichzeitig blieben Vorgaben zu Einsatzhöhen, Spielpausen, Identitätsprüfung und einem übergreifenden Spielersperrsystem bestehen. Die Öffnung war deshalb mit technischen und organisatorischen Pflichten verbunden und nicht mit einer vollständigen Freigabe aller Angebote gleichzusetzen.
Relevanz für Games und Monetarisierung
Für die Games-Branche lag die Bedeutung vor allem in der Abgrenzung zwischen Spielmechanik und Glücksspiel. Zufallsbasierte Inhalte, virtuelle Gegenstände und kostenpflichtige Pakete wurden in Europa bereits intensiv rechtlich diskutiert. Der Staatsvertrag regelte nicht automatisch Lootboxen in Videospielen. Er verschärfte aber den regulatorischen Blick auf digitale Angebote, bei denen Geld, Zufall und ein möglicher Gewinn zusammenkommen.
Entwickler und Plattformbetreiber mussten daher prüfen, wie Alterskontrollen, Zahlungsabwicklung und der Schutz gefährdeter Nutzer technisch umgesetzt werden können. Besonders wichtig war die Trennung zwischen lizenzierten Glücksspielangeboten und gewöhnlichen Spielen. Eine Einordnung allein über Begriffe wie virtuelle Währung oder Spielgeld reichte dafür nicht aus.
Der neue Rechtsrahmen verband Marktöffnung mit Jugendschutz und Suchtprävention. Für Anbieter digitaler Produkte bedeutete das, dass Monetarisierung nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine regulatorische Frage wurde. Die Debatte über Lootboxen und übertragbare Inhalte hatte bereits zuvor gezeigt, wie unterschiedlich europäische Behörden Zufallsmechaniken bewerten.
