Zynga muss sich Vorwürfen zum Börsengang stellen

Ein US-Bundesgericht hat am 25. März 2015 eine überarbeitete Anlegerklage gegen Zynga zugelassen. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe, der FarmVille-Anbieter habe seine Geschäftsaussichten vor dem Börsengang zu positiv dargestellt. Die Entscheidung ist keine Feststellung eines Fehlverhaltens, sondern erlaubt die Fortsetzung des Verfahrens.

Vorwürfe zu Facebook-Abhängigkeit und Prognosen

Die Kläger argumentieren, Zynga habe vor dem Börsengang über wichtige Veränderungen an der Facebook-Plattform Bescheid gewusst. Diese Änderungen hätten die Reichweite und die Einnahmen der Spiele beeinflussen können. Außerdem geht es um Aussagen zu Nutzerzahlen, Buchungen und der Entwicklung neuer Spiele.

Zynga bestritt die Vorwürfe. Die Klage bezieht sich auf den Börsengang von 2011 und auf den anschließenden Kursverlust. Für die Spielebranche ist der Fall ein Beispiel dafür, wie stark Geschäftsmodell, Plattformabhängigkeit und Kapitalmarktkommunikation bei Social Games miteinander verbunden waren.

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