Das Kammergericht Berlin hat die Klauseln von Sony zu Preiserhöhungen und Änderungen im PlayStation-Plus-Abonnement für unwirksam erklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet über das Urteil und das Verfahren gegen Sony Interactive Entertainment Europe.
Gericht beanstandet zwei Klauseln
Nach Auffassung des Gerichts durfte Sony die Preise nicht einseitig über eine entsprechende Anpassungsklausel erhöhen. Ebenfalls unzulässig war die Regelung, nach der sich die Zahl oder Verfügbarkeit der enthaltenen Spiele und Online-Funktionen ohne vorherige Ankündigung ändern ließ.
Das Urteil war zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht rechtskräftig. Sony legte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Damit war zunächst offen, ob es zu einer Revision kommt.
Ausgangspunkt war die Preiserhöhung von 2023
Auslöser des Rechtsstreits war die Preiserhöhung der PlayStation-Plus-Jahresabos im Sommer 2023. Sony hatte inaktive Nutzer auf neue Preise und Bedingungen umgestellt, ohne eine aktive Zustimmung einzuholen. Die beanstandete Klausel wurde später aus den Bedingungen entfernt.

