USK: Altersfreigaben für Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen möglich

Der game-Verband hat am 9. August 2018 die geänderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanzklausel bei Computer- und Videospielen begrüßt. Damit kann die USK künftig im Einzelfall auch Spiele zur Altersfreigabe prüfen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB enthalten.

Die Änderung bedeutet keinen pauschalen Freibrief für entsprechende Symbole in Spielen. Entscheidend bleibt, ob die Verwendung sozialadäquat ist, etwa im Rahmen von Kunst, Wissenschaft, Berichterstattung, Zeitgeschichte oder historischer Darstellung. Die USK-Gremien prüfen solche Fälle einzeln und können danach ein Alterskennzeichen vergeben.

Games werden bei der Sozialadäquanz wie andere Kulturmedien behandelt

Für die deutsche Games-Branche war die Entscheidung ein wichtiger Einschnitt, weil Spiele zuvor praktisch anders behandelt wurden als Film, Literatur oder andere Medienformen. Besonders deutlich wurde die Debatte immer wieder an Titeln mit historischem Zweiter-Weltkrieg-Kontext. Auch Bethesda brachte 2018 auf der gamescom mit Wolfenstein: Cyberpilot ein Spiel mit NS-Bezug nach Köln.

Aus Entwicklersicht reduziert die neue Praxis einen Teil der Rechtsunsicherheit für den deutschen Markt. Studios und Publisher können historisch oder politisch sensible Inhalte nun zur Prüfung einreichen, statt solche Symbole grundsätzlich vorab entfernen zu müssen. Gleichzeitig bleibt die Entscheidung an den jeweiligen Kontext gebunden: Propaganda oder verharmlosende Darstellungen fallen nicht automatisch unter die Sozialadäquanz.

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