UK CMA gibt umstrukturierten Activision-Deal frei: Cloud-Rechte gehen an Ubisoft

Die britische Competition and Markets Authority (CMA) hat die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft am 13. Oktober 2023 in umstrukturierter Form freigegeben. Die Freigabe erfolgte erst, nachdem Microsoft die weltweiten Cloud-Gaming-Rechte an Activision-Inhalten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für 15 Jahre an Ubisoft Entertainment abgetreten hatte. Damit kontrolliert nicht Microsoft, sondern ein unabhängiger Drittanbieter die Cloud-Distribution der betroffenen Titel.

Die Behörde hatte die ursprüngliche Transaktion zuvor blockiert und Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs im Cloud-Gaming-Markt geltend gemacht. Microsoft und Activision meldeten daraufhin im August 2023 eine neue, strukturell veränderte Transaktion an, die die CMA in einem gesonderten Verfahren prüfte. Die Cloud-Streaming-Rechte für alle PC- und Konsolentitel von Activision, die in den kommenden 15 Jahren erscheinen, gehen an Ubisoft. Der Publisher kann die Inhalte direkt an Endkunden sowie an sämtliche Cloud-Gaming-Anbieter lizenzieren, über Kaufmodelle, Abonnements oder künftige Vertriebsformen. Wie sehr die Sparte für den Mutterkonzern zählt, hatte sich schon früher gezeigt, als Activision Blizzard das Xbox-Geschäft gestützt haben soll.

Struktur der Cloud-Rechte-Abtretung

Der räumliche Zuschnitt der Vereinbarung ist präzise gefasst. Die an Ubisoft übertragenen Rechte gelten weltweit mit Ausnahme des EWR. Innerhalb des EWR greifen gesonderte Zusagen, die Microsoft gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hatte. Betroffen sind die zentralen Activision-Marken, darunter Call of Duty, Overwatch und World of Warcraft. Durch die Abtretung verliert Microsoft die Möglichkeit, die Cloud-Distribution dieser Inhalte exklusiv an die eigene Plattform zu binden. CMA-Chefin Sarah Cardell erklärte, dass mit dem Verkauf der Cloud-Streaming-Rechte an Ubisoft sichergestellt sei, dass Microsoft den Cloud-Gaming-Markt nicht kontrollieren könne, was zu wettbewerbsfähigeren Preisen, besseren Diensten und mehr Auswahl führe.

CMA setzt auf strukturelle Abhilfe statt Verhaltenszusagen

Die Entscheidung schafft einen regulatorischen Präzedenzfall für die Bewertung von Cloud-Gaming-Märkten in Fusionskontrollverfahren. Anders als bei der Genehmigung der US-Behörden oder den verhaltensbezogenen Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission setzte die CMA auf eine strukturelle Abhilfemaßnahme, die Inhalterechte dauerhaft aus dem Einflussbereich des Erwerbers herauslöst. Cardell kritisierte zugleich das Verhalten von Microsoft im Verfahren und bezeichnete die Vorgehensweise des Unternehmens als ungeeignete Form der Zusammenarbeit mit der Behörde. Für Entwickler von Game-Streaming-Lösungen entsteht durch den unabhängigen Rechteinhaber Ubisoft ein zusätzlicher Lizenzpartner für hochwertige Inhalte, der nicht von einem einzelnen Cloud-Anbieter abhängt. Die rechtlichen Nachwehen der Übernahme zogen sich noch länger hin, etwa als Microsoft 250 Millionen US-Dollar im Aktionärsstreit um die Activision-Blizzard-Übernahme zahlte.

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