Südkorea verpflichtet Anbieter seit dem 22. März 2024 zur Offenlegung von Wahrscheinlichkeiten bei bezahlten Lootboxen. Grundlage sind Artikel 33 Absatz 2 des Game Industry Promotion Act und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Die Regel gilt für Anbieter aus Südkorea ebenso wie für ausländische Publisher.
Die Informationen müssen je nach Item-Typ die möglichen Ergebnisse und deren Wahrscheinlichkeiten nennen. Vorgesehen ist eine Darstellung im Spiel und auf der zugehörigen Internetseite. Auch Werbe- und Promotionmaterialien müssen die Informationen zugänglich machen. Das zuständige Ministerium veröffentlichte zusätzlich eine englische Leitlinie zur Offenlegung probabilistischer Items.
Kontrolle durch Ministerium und GRAC
Das Kulturministerium und das Game Rating and Administration Committee sollen die Angaben überwachen. Bei Verstößen sind zunächst Korrekturempfehlungen und Korrekturanordnungen vorgesehen. Wer einer Anordnung nicht folgt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Won oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Die neue Vorgabe ergänzt bestehende Plattformregeln. Eine frühere branchenweite Selbstverpflichtung von Sony, Microsoft und Nintendo verlangte bereits Angaben zu bezahlten Zufallsinhalten, hatte aber keinen Gesetzescharakter. Für Live-Service-Spiele mit koreanischer Vermarktung ist nun die gesetzliche Veröffentlichung im Spiel und auf der Website maßgeblich.
