Spielebranche vor neuen Regulierungen in Großbritannien und der EU

Die Londoner Kanzlei Harbottle & Lewis sah die Spielebranche im September 2019 einer Reihe bevorstehender Regulierungsänderungen gegenüber. Anwalt Kostyantyn Lobov nannte am 10. September 2019 in einer Übersicht vier Entwicklungen, die Studios, Publisher und Plattformbetreiber im Blick behalten sollten: die Untersuchung immersiver und süchtig machender Technologien durch das britische DCMS-Komitee, das Online Harms White Paper der Regierung, zwei neue EU-Richtlinien für digitale Inhalte sowie die EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Die Untersuchung des Digital, Culture, Media and Sport Committee prüft, inwieweit Spielmechaniken süchtiges Verhalten fördern und jüngere Nutzer benachteiligen können. Auslöser waren Medienberichte über exzessives Spielverhalten und die Aufnahme von Gaming Disorder in den ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation. Das Komitee befragte im Sommer 2019 Vertreter der Branche; in einer Fragestellung wurde die Veröffentlichung neuer Spiele mit der Zulassung ungeprüfter Medikamente verglichen. Im Fokus stehen Mikrotransaktionen, Lootboxen und Titel mit jungem Publikum. Der Ton der Befragungen lautete Lobov zufolge: Die Branche soll selbst aufräumen, sonst drohen weitergehende Regulierungen.

Online Harms White Paper: neue Sorgfaltspflicht für Online-Dienste

Die britische Regierung schlug in ihrem White Paper eine Sorgfaltspflicht der Anbieter gegenüber ihren Nutzern vor, ergänzt um Beschwerdewege und möglicherweise eine neue unabhängige Aufsichtsbehörde. Der Konsultationsprozess endete am 1. Juli 2019, eine Antwort der Regierung stand Anfang September noch aus. Neben sozialen Netzwerken können davon auch Spiele mit sozialen Online-Funktionen erfasst werden, etwa bei Belästigung und Toxizität in den Kommunikationssystemen.

EU-Verbraucherrecht: gleiche Ansprüche für Gratis-Spiele

Mit der Digital Content Directive und der Sale of Goods Directive hatte die EU zwei Richtlinien beschlossen, die Verbraucherrechte beim Kauf physischer und digitaler Produkte angleichen; die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre für die Umsetzung. Die Omnibus Directive sollte zusätzlich individuelle Rechtsbehelfe gegen unfaire Geschäftspraktiken und mehr Transparenz bei algorithmischer Preisgestaltung und bezahlten Platzierungen schaffen. Vorgesehen waren Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Verstößen. Für Free-to-Play-Titel hätte das bedeutet: Wer ein Spiel kostenlos gegen die Angabe personenbezogener Daten herunterlädt, erhält dieselben Gewährleistungsrechte wie ein Käufer einer Vollversion, und die Beweislast für einen Mangel liegt beim Anbieter. Studios, die über Plattformen wie Steam verkaufen, mussten nach Einschätzung der Kanzlei die geänderten Nutzungsbedingungen der Plattformen prüfen.

Urheberrechtsrichtlinie: Artikel 17 und mögliche Nachzahlungen

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie war am 17. April 2019 angenommen worden und am 7. Juni 2019 in Kraft getreten; den Mitgliedstaaten blieben zwei Jahre für die nationale Umsetzung. Für Spieleunternehmen hob Lobov zwei Artikel hervor. Artikel 17 verpflichtet Online-Plattformen zu strengeren Pflichten beim Erkennen und Entfernen urheberrechtlich geschützter Inhalte; YouTube und Twitch hatten sich bereits im Dezember 2018 gegen die Regelung gewandt. Artikel 20 führt einen Vertragsanpassungsmechanismus für Urheber und ausübende Künstler ein. Weil der Urheberbegriff auch Grafiker und Motion-Capture-Darsteller erfassen kann, konnten Beiträger eines Erfolgsspiels unter Umständen eine Nachzahlung geltend machen, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zum Umsatz stand. Lobov hielt deshalb Anpassungen bei Talentverträgen und Royalty-Aufteilungen für möglich.

Zum Abschluss ordnete Lobov die Lage Großbritanniens zwischen zwei Pfaden ein: strengen Vorgaben der Gesetzgeber oder einer überzeugenden Selbstregulierung, die die vom Parlament benannten Punkte aufgreift. Der Brexit bestimmte mit, wie stark britische Regeln von EU-Vorgaben abweichen. Für Studios mit weltweitem Start bleibe die Unterscheidung praktisch gering, weil sich die Compliance an den strengsten Regimen orientiere, was in vielen Fällen die EU bedeute.

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