Sega erzielt Vergleich nach Belästigung einer Mitarbeiterin

Sega hat nach einer gerichtlichen Auskunft über den Urheber wiederholter Beleidigungen einen Vergleich zugunsten einer Mitarbeiterin geschlossen. In der offiziellen Mitteilung vom 17. Juli 2024 erklärt das Unternehmen, dass die betreffende Person Schadensersatz zahlt, die beanstandeten Beiträge löscht und weitere Angriffe unterlässt.

Die Beiträge waren laut Sega in sozialen Netzwerken gegen eine einzelne Beschäftigte gerichtet. Weil sich das Verhalten trotz längerer Reaktion des Unternehmens nicht änderte, beantragte Sega bei einem Gericht die Herausgabe der Verbindungsdaten. Nach der gerichtlichen Genehmigung konnte die Person identifiziert und eine außergerichtliche Einigung ausgehandelt werden.

SEGA-Logo auf blauem Hintergrund
SEGA-Logo auf blauem Hintergrund – Bild: SEGA Corporation, offizielle Unternehmensseite

Sega verweist auf Schutz der Beschäftigten

Die Höhe der Zahlung nennt Sega nicht. Das Unternehmen stellt den Fall in den Zusammenhang mit seiner Richtlinie gegen Kunden- und Mitarbeiterbelästigung. Beleidigungen, Drohungen und Ankündigungen körperlicher Gewalt gegenüber Beschäftigten wertet Sega als Eingriff in deren Menschenrechte und als Belastung des Arbeitsumfelds.

Sega kündigt an, bei weiteren böswilligen Angriffen ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Ein früherer Beitrag zu Sega und Relic Entertainment behandelte die wirtschaftliche Seite des Konzerns. Der aktuelle Fall betrifft dagegen den Schutz einzelner Beschäftigter vor gezielten Angriffen in sozialen Netzwerken.

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