Plattform-Selbstverpflichtung: Sony, Microsoft und Nintendo verlangen Wahrscheinlichkeits-Offenlegung bei bezahlten Lootboxen

Die Entertainment Software Association (ESA) hat im Rahmen des Loot-Box-Workshops der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) eine branchenweite Selbstverpflichtung bestätigt, die am 7. August 2019 vorgestellt wurde. Die drei großen Plattformbetreiber Sony Interactive Entertainment, Microsoft und Nintendo verlangen künftig, dass bezahlte Lootboxen in Spielen für ihre Systeme Angaben zur relativen Seltenheit beziehungsweise zur Wahrscheinlichkeit offenlegen, mit der zufällig generierte virtuelle Gegenstände erlangt werden. Die Regel soll für neue Titel sowie für Updates gelten, die entsprechende Mechaniken nachträglich einführen.

Die Verpflichtung ist als Plattformrichtlinie ausgestaltet und damit für Entwickler verbindlich, die auf PlayStation, Xbox und Windows oder Nintendo Switch veröffentlichen wollen. Laut ESA müssen die Wahrscheinlichkeitsangaben in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitgestellt werden. Als Zeithorizont für die Umsetzung auf Konsolenseite nannte die Branchenvereinigung das Jahr 2020. Der genaue Zeitpunkt der Einführung stand zum Zeitpunkt der Ankündigung allerdings noch nicht fest.

Verbindliche Plattformrichtlinie statt freiwilliger Einzelmaßnahme

Der zentrale Unterschied zu früheren Einzelinitiativen liegt in der Durchsetzungsebene. Indem Sony, Microsoft und Nintendo die Offenlegung zur Bedingung für die Veröffentlichung auf ihren Plattformen machen, erfasst die Regelung nicht nur die hauseigenen Studios, sondern sämtliche Drittanbieter. Microsoft formulierte für seine Plattformen, dass ab 2020 alle neuen Apps und Spiele, die Lootboxen oder vergleichbare Mechaniken mit kostenpflichtigen zufälligen virtuellen Gegenständen anbieten, die Wahrscheinlichkeiten für den Erhalt der einzelnen Gegenstände vor dem Kauf ausweisen müssen.

Parallel zur Plattformverpflichtung gaben mehrere Publisher-Mitglieder der ESA eine eigene Zusage ab. Zu den Unternehmen, die entsprechende Offenlegungen bereits umgesetzt hatten oder bis spätestens Ende 2020 einführen wollten, zählen unter anderem Activision Blizzard, Bandai Namco Entertainment, Bethesda, Bungie, Electronic Arts, Epic, Konami, Nexon, Square Enix, Take-Two Interactive, THQ Nordic, Ubisoft, Warner Bros. Interactive Entertainment und Wizards of the Coast.

Regulatorischer Druck durch die FTC-Debatte

Die Ankündigung fiel in eine Phase intensiver regulatorischer Debatten über Zufallsmechaniken und In-Game-Käufe. Der FTC-Workshop diente der Erörterung von Verbraucherbedenken zu Ausgaben innerhalb von Spielen. Mit der koordinierten Selbstverpflichtung deckt die Branche Transparenzanforderungen über eigene Regelwerke ab, anstatt eine gesetzliche Vorgabe abzuwarten. Die ESA verwies dabei auf das Verhältnis zwischen Anbietern und Spielern, das auf Vertrauen beruhe. Ähnliche Fragen kehren in der Diskussion um Dark Patterns und Design-Nudges regelmäßig zurück.

Für die Praxis bedeutet die Regelung, dass Wahrscheinlichkeitsangaben zu einem Standardbestandteil der Plattform-Zertifizierung werden. Entwickler mit randomisierten Kaufangeboten müssen die Offenlegung in ihre Veröffentlichungsprozesse integrieren, sowohl bei Erstveröffentlichungen als auch bei nachgereichten Inhaltsupdates. Damit entsteht eine einheitliche Mindestanforderung über die drei führenden Konsolen-Ökosysteme hinweg. Wie sehr der Jugendschutz solche Mechaniken inzwischen prägt, zeigt auch die USK-Jahresstatistik 2024.

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