Eine Jury am Bundesgericht in Dallas hat ZeniMax am 1. Februar 2017 insgesamt 500 Millionen US-Dollar Schadenersatz im Verfahren gegen Oculus und dessen Mitgründer zugesprochen. Das ausgefüllte Juryformular im Verfahren 3:14-cv-01849-K dokumentiert unterschiedliche Ansprüche, nicht einen pauschalen Erfolg aller Vorwürfe.
Urheberrecht, Geheimhaltung und Herkunftsangaben
| Beklagter | Zugesprochener Schadenersatz |
|---|---|
| Oculus | 300 Millionen US-Dollar |
| Palmer Luckey | 50 Millionen US-Dollar |
| Brendan Iribe | 150 Millionen US-Dollar |
| Gesamt | 500 Millionen US-Dollar |
Auf Oculus entfallen 50 Millionen Dollar wegen Urheberrechtsverletzungen und 200 Millionen wegen der Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung. Weitere 250 Millionen verteilen sich auf Oculus, Palmer Luckey und Brendan Iribe wegen „false designation“, also falscher Herkunftsangaben.
Die Frage, ob die Beklagten Geschäftsgeheimnisse unrechtmäßig genutzt hatten, beantwortete die Jury dagegen für alle Beklagten mit Nein. Daraus folgt keine umfassende Entscheidung über sämtliche Rechte am fertigen Rift-System.
Oculus kündigte in einer von UploadVR veröffentlichten Stellungnahme Berufung an und betonte die zurückgewiesenen Vorwürfe zu Geschäftsgeheimnissen. ZeniMax begrüßte den zugesprochenen Betrag und erklärte, einen Antrag auf Unterlassung weiterer Code-Nutzung zu prüfen. Eine bereits erlassene Unterlassungsanordnung belegt diese Erklärung nicht.
Bereits im Januar hatte Mark Zuckerberg vor Gericht die unzulässige Nutzung fremder VR-Technik durch Oculus bestritten. Die Aussage beschrieb die Position der Gegenseite; das Juryformular nennt nun die einzelnen Feststellungen und Schadenersatzbeträge.
Archivhinweis: Der Beitrag dokumentiert den Stand vom Februar 2017. Die zugesprochene Summe ist kein Nachweis einer bereits geleisteten Zahlung oder eines endgültigen Verfahrensabschlusses.

