Der US Court of Appeals for the Ninth Circuit hat am 7. Mai 2025 die Ablehnung der einstweiligen Verfügung der Federal Trade Commission bestätigt. Damit bleibt es dabei: Der Kauf von Activision Blizzard kann stattfinden. Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass die erste Instanz im Northern District of California unter der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Scott Corley die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und ihr Ermessen nicht missbraucht hat. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen No. 23-15992, die zugrunde liegende Klage unter 3:23-cv-02880-JSC. Entschieden hat ein Senat aus den Richtern Daniel P. Collins, Danielle J. Forrest und Jennifer Sung. Die Begründung schrieb Richter Collins. Wie das Verfahren zustande kam, hat Microsoft bereits zu spüren bekommen.
Die FTC hatte die Fusion als vertikale Integration zwischen einem Plattformbetreiber und einem Inhalteproduzenten gewertet und einen Verstoß gegen Section 7 des Clayton Act geltend gemacht. Der Wettbewerb leide demnach in drei US-Märkten erheblich: bei Spielkonsolen, bei Abodiensten für Spielebibliotheken und bei Cloud-Streaming-Diensten für Spiele. Der Senat sah das anders. Die FTC habe nicht ausreichend belegt, dass sie in der Sache Erfolg haben werde, und damit auch keine ernsthaften Zweifel an der Fusion begründet.
Was das Gericht zu den drei Märkten sagt
Beim Konsolenmarkt folgte das Berufungsgericht der Vorinstanz. Eine Abschottung der Konkurrenz nach dem Kauf sei nicht hinreichend belegt. Weder ein vollständiger Ausschluss der PlayStation vom Spiel Call of Duty noch eine absichtlich schlechtere Version für Sonys Konsole ließen sich ausreichend nachweisen. Beim Markt der Abodienste hielt der Senat fest, dass die erste Instanz ihr Ermessen nicht missbraucht habe. Activision Blizzard hatte sich lange geweigert, eigene Inhalte in Abodienste zu geben. Dass diese durch die Fusion erstmals dort landen könnten, sei selbst dann kein Schaden für den Wettbewerb, wenn das exklusiv bei Microsoft geschehe.
Auch beim Cloud-Streaming sah das Gericht keine ausreichende Erfolgsaussicht. Die FTC habe gar nicht dargelegt, dass die Inhalte von Activision Blizzard ohne die Fusion überhaupt für diesen Markt verfügbar geworden wären. In allen drei Punkten bestätigte der Senat die Vorinstanz: ernsthafte Zweifel an einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs lagen nicht vor.
Wie es zu der Entscheidung kam
Die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren lief bereits am 6. Dezember 2023 in San Francisco. Die Entscheidung selbst wurde erst am 7. Mai 2025 zur Veröffentlichung freigegeben. Das Gericht stellte klar, dass eine einstweilige Verfügung ein außerordentliches Rechtsmittel ist. Wer sie will, muss ihre Voraussetzungen positiv darlegen, in diesem Fall also die FTC. Geprüft wurde am Maßstab des Ermessensmissbrauchs gegenüber den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz. Die zugrunde liegende administrative Untersuchung der FTC war zum Zeitpunkt der Entscheidung formal noch anhängig. Die Behörde stellte das Verfahren später ein.