Neustart der Bundes-Games-Förderung: BMWK hebt 18-monatigen Antragsstopp auf, aber mit höherer Mindestprojektgröße

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) öffnet die Games-Förderung des Bundes wieder. Wie das Ministerium gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 27. Dezember 2024 mitteilte, können ab dem 30. Dezember 2024 wieder Anträge gestellt werden. Damit endet eine rund 18 Monate andauernde Phase, in der wegen ausgeschöpfter Mittel keine neuen Anträge angenommen wurden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Voraussetzung sind ein Kulturtest sowie ein verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren für das geförderte Spiel. Die Zuständigkeit ist nach Projektgröße geteilt. Spieleentwicklungen mit förderfähigen Entwicklungskosten bis 900.000 Euro laufen über Haushaltsmittel der BKM, alles darüber sowie Prototypen über Mittel des BMWK.

Höhere Schwelle, gestaffelte Quoten

Förderfähig sind künftig Projekte mit einer Mindestprojektgröße von 300.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt bei zwei Millionen Euro pro Projekt. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Große Unternehmen erhalten maximal 25 Prozent, kleine und mittlere Unternehmen maximal 45 Prozent und Start-ups maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die angehobene Untergrenze von 300.000 Euro verändert den Zugang vor allem für kleine Studios. Wer Vorhaben unterhalb dieser Schwelle plant, etwa kleinere Titel oder eng kalkulierte Erstprojekte, fällt aus der Bundes-Games-Förderung heraus. Für junge Teams ohne Eigenkapital bedeutet die Mindestgröße zudem, dass selbst bei einer Quote von 50 Prozent ein erheblicher Eigenanteil aufzubringen ist. Dass der Standort niedrigschwellige Hilfen braucht, hatte zuletzt auch das auf Studiogründungen ausgerichtete Press-Start-Stipendium mit 75 neuen Studios gezeigt. Der deutsche Standort verliert mit der höheren Schwelle ein Instrument, das in früheren Förderrunden auch Projekte mit niedrigeren Budgets erreichte.

Vorläufige Haushaltsführung bremst das BMWK

Der Neustart steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025. Solange kein regulärer Haushalt beschlossen ist, können vom BMWK geförderte Projekte derzeit nicht über das Jahr 2025 hinaus laufen. Das Ministerium weist darauf hin, dass Anträge dennoch bereits jetzt eingereicht werden können, um Verzögerungen zu vermeiden, sobald sich die Lage ändert. Die über die BKM finanzierten Vorhaben bis 900.000 Euro sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Für Studios, die langfristig über 2025 hinaus planen, bleibt die Planbarkeit damit begrenzt. Der formale Förderaufruf liegt vor, die tatsächliche Mittelausstattung für das laufende Jahr hängt jedoch am Bundeshaushalt. Wie stark diese Unsicherheit die Branche prägt, zeichnete später der Jahresreport 2025 zur deutschen Games-Branche nach. Die Antragsmodalitäten finden sich über die zuständigen Stellen des Bundes.

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