Der US Court of Appeals for the Ninth Circuit hat die Berufung der Federal Trade Commission gegen die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft zurückgewiesen. In seiner am 7. Mai 2025 veröffentlichten Entscheidung (Az. 23-15992) bestätigte das Berufungsgericht die Ablehnung der einstweiligen Verfügung durch die Vorinstanz. Damit blieb der Versuch der Wettbewerbsbehörde, die rund 68,7 Milliarden US-Dollar schwere Transaktion gerichtlich zu stoppen, erfolglos. Über den Fall entschied ein Senat aus den Richtern Daniel P. Collins, Danielle J. Forrest und Jennifer Sung.
Die FTC hatte argumentiert, der Zusammenschluss sei geeignet, den Wettbewerb in drei Märkten erheblich zu verringern: bei Spielkonsolen, bei Abonnementdiensten für Videospiele und im Cloud-Gaming. Im Zentrum stand die Sorge, Microsoft könne Activision-Inhalte wie Call of Duty exklusiv an die eigenen Plattformen binden. Die Vorinstanz unter der Richterin Jacqueline Scott Corley hatte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung bereits abgelehnt, woraufhin die Behörde Berufung einlegte.
Kein falscher Rechtsmaßstab, kein klarer Tatsachenirrtum
Das Berufungsgericht prüfte, ob die FTC mit Blick auf die drei betroffenen Produktmärkte eine hinreichende Erfolgsaussicht in der Hauptsache dargelegt hatte, und verneinte dies. Der Senat sah weder einen fehlerhaften rechtlichen Maßstab noch einen klaren Tatsachenirrtum der Vorinstanz. Zentral ist die Feststellung, dass der bloße Umstand, dass ein Unternehmen nach einer vertikalen Fusion neu erworbenes geistiges Eigentum exklusiv für die eigenen Plattformen anbieten könnte, für sich genommen keine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung belegt.
Hinsichtlich des Konsolenmarktes verwies das Gericht darauf, dass Microsoft keinen Anreiz habe, Call of Duty exklusiv an die Xbox zu binden, da ein solcher Schritt den eigenen finanziellen Interessen schaden würde. Für den Abonnementmarkt führte der Senat aus, dass Activision Blizzard seine Inhalte zuvor langfristig nicht in Bibliotheks-Abodiensten zur Verfügung gestellt hatte. Die durch die Fusion erstmals mögliche Verfügbarkeit solcher Inhalte im Abomarkt verringere den Wettbewerb selbst dann nicht erheblich, wenn sie auf Microsoft beschränkt bleibe.
Welche Beweise das Gericht bei vertikalen Fusionen verlangt
Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für die kartellrechtliche Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse. Der Senat stellte klar, dass die Möglichkeit einer künftigen Exklusivität allein nicht ausreicht, um eine wettbewerbswidrige Abschottung anzunehmen. Erforderlich sind vielmehr konkrete Belege für einen entsprechenden Anreiz und für eine daraus folgende erhebliche Wettbewerbsbeschränkung. Im vorliegenden Fall trug die Beweislage der FTC nach Auffassung des Gerichts nicht. Welche wirtschaftliche Rolle die Activision-Blizzard-Sparte für das Xbox-Geschäft spielt, beschäftigte Microsoft auch über den Rechtsstreit hinaus.
Mit der Abweisung der Berufung endete der gerichtliche Widerstand der US-Wettbewerbsbehörde gegen die Transaktion. Wenige Wochen später, am 22. Mai 2025, gab die FTC den Fall auf. Die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft war damit auch in den Vereinigten Staaten abschließend frei von gerichtlichen Hindernissen. Rechtliche Nachwehen blieben dem Konzern dennoch nicht erspart, wie der spätere Aktionärsstreit über 250 Millionen US-Dollar zeigte.
