Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 5. Dezember 2019 auf einen Entwurf für den Medienstaatsvertrag geeinigt. Nach dem Bericht der tagesschau über die Ministerpräsidentenkonferenz sollte er den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen und auch Streamingdienste sowie soziale Plattformen erfassen.
Für Rundfunkangebote waren Ausnahmen von der Zulassungspflicht vorgesehen: bei weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzern im Durchschnitt von sechs Monaten oder geringer Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Für Let’s-Play-Kanäle und andere Livestreams war das eine geplante Änderung, keine bereits geltende Freistellung.
Vermittlungsplattformen sollen Auswahlkriterien offenlegen
In einer eigenen Auswertung des vorliegenden Entwurfs beschrieb netzpolitik.org am 6. Dezember außerdem Transparenzpflichten für Medienintermediäre wie Google und Facebook. Sie sollten erklären, nach welchen Kriterien sie publizistische Angebote auswählen. Beim Einsatz von Algorithmen war eine verständliche Erläuterung vorgesehen, nicht die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
Bereits 2018 hatte die Rundfunkkommission Ausnahmen für Streaming-Angebote öffentlich zur Diskussion gestellt. Der Beschluss von Dezember 2019 setzte die neuen Regeln noch nicht in Kraft. Weitere Verfahrensschritte mit den Landtagen und der Europäischen Kommission standen aus.
Archivhinweis: Beschrieben ist der Entwurfsstand von Dezember 2019, nicht die heutige Rechtslage.

