Die US Federal Trade Commission (FTC) hat ihr verwaltungsrechtliches Verfahren gegen Microsofts Kauf von Activision Blizzard beendet. In einer am 22. Mai 2025 veröffentlichten Anordnung hielt die Behörde fest, dass das öffentliche Interesse durch eine Einstellung des Streits am besten gewahrt werde, und wies ihre eigene Beschwerde ab. Damit endet ein Verfahren, das seit Dezember 2022 gegen die rund 68,7 Milliarden US-Dollar schwere Transaktion lief. Die finanziellen Nachwehen sind allerdings noch nicht ganz abgeräumt, wie der juengste Aktionärsstreit um die Activision-Blizzard-Übernahme zeigt.
Den Ausschlag gab eine Entscheidung des US Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 7. Mai 2025. Das Berufungsgericht bestätigte, dass der United States District Court for the Northern District of California den von der FTC beantragten vorläufigen Verfügungsschutz zu Recht abgelehnt hatte. Die Behörde habe für keinen der drei relevanten Produktmärkte ausreichend dargelegt, dass sie in der Sache Aussicht auf Erfolg habe. Ohne diese gerichtliche Option fehlte der Grund, das interne Verfahren weiterzuführen.
Verlauf des Verfahrens
Autorisiert hatte die FTC ihre Beschwerde im Dezember 2022. Sie befürchtete, Microsoft könne nach dem Zusammenschluss Konkurrenten ausbremsen, etwa indem der Zugang zu zentralen Inhalten wie der Reihe Call of Duty beschnitten wird. Im Blick hatte die Behörde den Markt für Spielkonsolen und das wachsende Geschäft mit Abonnements und Cloud-Gaming. Der Versuch, den Deal vor Vollzug per einstweiliger Verfügung zu stoppen, scheiterte schon im Juli 2023 vor dem Bundesbezirksgericht in San Francisco. Microsoft schloss die Übernahme im Oktober 2023 ab.
Was mit der Abweisung endet
Mit der abgewiesenen Beschwerde ist der letzte offene Regulierungsstreit um den Zusammenschluss in den Vereinigten Staaten erledigt. Das interne Verwaltungsverfahren sollte ursprünglich nach dem gerichtlichen Eilverfahren weitergehen, ist jetzt aber gegenstandslos. Die FTC begründete ihren Schritt allein mit dem öffentlichen Interesse und nahm keine weitere inhaltliche Prüfung mehr vor. Der Vorgang lief unter dem Aktenzeichen D9412.
