EU-Kommission startet Stakeholder-Dialog zu CPC-Leitlinien für In-Game-Währungen

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2025 einen Stakeholder-Workshop zur Anwendung der Leitlinien des CPC-Netzwerks für virtuelle In-Game-Währungen abgehalten. Die Veranstaltung diente dem Austausch über aktuelle Praktiken bei spielinternen Währungen und über deren Anpassung an die im März 2025 verabschiedeten Grundsätze. An den Gesprächen nahmen Behörden des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), Videospielunternehmen und Branchenverbände, Verbraucherorganisationen, Europäische Verbraucherzentren sowie Fachleute aus der Wissenschaft teil.

Die Leitlinien wurden unter Federführung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) und der norwegischen Verbraucherbehörde erarbeitet. Sie beschreiben Mindestanforderungen, die sich aus dem Verbraucherrecht der Union für virtuelle Währungen ergeben, und nennen Beispiele für eine faire Gestaltung von Kauf und Nutzung. Der Anwendungsbereich erfasst Währungen, die mit echtem Geld erworben werden, um digitale Inhalte freizuschalten. Rein durch Spielfortschritt erworbene Währungen sowie Kryptowährungen fallen nicht darunter.

Sieben Grundsätze für virtuelle Währungen

Das CPC-Netzwerk hat sieben Grundsätze formuliert. Der Preis spielinterner Inhalte oder Dienste soll in realer Währung angegeben werden, damit die tatsächlichen Kosten erkennbar bleiben. Anbieter sollen es vermeiden, Kosten zu verschleiern, und nicht durch das Vermischen mehrerer Währungen oder erzwungene Umrechnungen die Kaufentscheidung erschweren. Solche Mechaniken berührt die Debatte um Dark Patterns in Games und digitalen Diensten unmittelbar. Nutzer sollen konkrete Währungsmengen wählen können, statt zum Erwerb überdimensionierter Pakete gedrängt zu werden. Vor dem Kauf sind klare Informationen bereitzustellen, einschließlich des 14-tägigen Widerrufsrechts.

Vertragsbedingungen sollen in verständlicher Sprache formuliert sein. Das Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt für die einschlägigen Käufe. Gestaltung und Vermarktung sollen Kinder und schutzbedürftige Personen berücksichtigen, etwa durch elterliche Kontrollen und entsprechende Voreinstellungen. Die Grundsätze legen damit dar, welche bestehenden verbraucherrechtlichen Pflichten nach Auffassung der beteiligten Behörden auf In-Game-Währungen anzuwenden sind.

Koordinierte Prüfung der CPC-Behörden und nächste Schritte

Der Workshop ist Teil einer koordinierten Befassung des CPC-Netzwerks mit Praktiken in Online-Spielen. Zu den wiederkehrenden Kritikpunkten zählt, dass die Umrechnung von Echtgeld in Premium-Währungen den realen Preis einzelner Inhalte verschleiern kann und dass Paketgrößen häufig nicht zum tatsächlichen Bedarf passen. Die Leitlinien sind kein neuer Rechtsakt, sondern eine Auslegung des bestehenden Unionsrechts, an der sich Anbieter und Behörden orientieren können. Parallel läuft auf EU-Ebene die Arbeit am Digital Fairness Act, in dem die USK ihre Expertise in die Konsultation einbringt.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Gespräche will das CPC-Netzwerk über weitere Schritte und Folgemaßnahmen in diesem Bereich entscheiden. Für Anbieter von Spielen mit In-Game-Käufen, darunter zahlreiche Titel auf Xbox-Plattformen, zeichnet sich daraus eine engere behördliche Kontrolle der Preis- und Informationsgestaltung ab. Eine konkrete zeitliche Festlegung für mögliche Durchsetzungsmaßnahmen nennt die Kommission im Zusammenhang mit dem Workshop nicht.

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