Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft am 15. Mai 2023 unter Auflagen freigegeben. Brüssel stützt seine Entscheidung nicht auf ein Verbot, sondern auf ein Paket verbindlicher Zusagen, das Microsoft für einen Zeitraum von zehn Jahren eingeht. Im Kern stehen automatische Gratis-Cloud-Lizenzen für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum sowie ein entsprechendes Lizenzangebot an konkurrierende Streaming-Dienste. Damit wählte die Kommission einen Weg, der sich deutlich von der vorherigen Untersagung durch die britische Competition and Markets Authority unterscheidet.
Die Kommission hatte ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf den Markt für Cloud-Gaming konzentriert. Der Verdacht lautete, Microsoft könne nach dem Zusammenschluss Anreize haben, Activision-Titel exklusiv auf der eigenen Streaming-Plattform anzubieten und konkurrierende Dienste vom Zugang auszuschließen. Bedenken hinsichtlich des Konsolenmarktes wies die Kommission hingegen zurück. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es für Microsoft wirtschaftlich nicht rational wäre, Spiele wie Call of Duty von der PlayStation-Plattform fernzuhalten, und dass eine solche Strategie dem fusionierten Unternehmen schaden würde.
Die Zusagen im Detail
Das angenommene Verpflichtungspaket besteht aus zwei Lizenzkomponenten mit einer Laufzeit von jeweils zehn Jahren. Zum einen erhalten Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum eine automatische, kostenfreie Lizenz, um alle aktuellen und künftigen PC- und Konsolentitel von Activision Blizzard über jeden Cloud-Streaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen, sofern sie die jeweiligen Spiele besitzen oder über ein Abonnement beziehen. Zum anderen sagte Microsoft den im EWR tätigen Cloud-Streaming-Anbietern eine korrespondierende kostenfreie Lizenz zu, die es ihnen erlaubt, diese Titel an ihre Kunden zu verteilen, unabhängig vom verwendeten Betriebssystem.
Nach Einschätzung der Kommission adressieren diese Zusagen die identifizierten Wettbewerbsbedenken vollständig. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete die Entscheidung mit der wachsenden Bedeutung der Branche: „Video games attract billions of users“, erklärte sie, weshalb der Schutz von Wettbewerb und Innovation entscheidend sei. Nach Lesart der Kommission stellen die Verpflichtungen eine spürbare Verbesserung für das Cloud-Gaming gegenüber dem Status quo dar, da Activision-Titel bislang nicht über Streaming-Plattformen verfügbar waren.
Remedies statt Blockade im Kontrast zur CMA
Die Brüsseler Linie unterscheidet sich grundlegend von der Haltung der britischen Wettbewerbsbehörde. Die CMA hatte den Zusammenschluss wenige Wochen zuvor untersagt, weil sie die angebotenen verhaltensbezogenen Zusagen im Cloud-Segment als nicht ausreichend bewertete und strukturelle Risiken für den entstehenden Markt sah. Wenig später legten Microsoft und die CMA ihren Streit auf Eis, um neu zu verhandeln. Die Kommission gelangte demgegenüber zu der Auffassung, dass die verbindlichen Lizenzpflichten den Zugang konkurrierender Dienste dauerhaft sichern und der Wettbewerb so besser geschützt werde als durch eine Untersagung. Brüssel argumentierte, dass die Zusagen den Markteintritt neuer Streaming-Angebote sogar fördern könnten, weil ein attraktiver Spielekatalog erstmals plattformübergreifend verfügbar werde.
Die Freigabe ist an die vollständige Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen gebunden. Über die Durchsetzung wacht ein von der Kommission ernannter Treuhänder, an den sich Cloud-Anbieter bei Streitigkeiten über die Lizenzbedingungen wenden können. Während die EU damit grünes Licht gab, war das Verfahren längst global geworden: Auch Neuseeland genehmigte die Übernahme. Die auseinanderlaufenden Entscheidungen in Brüssel und London zeigten, wie unterschiedlich die beiden Behörden die Wirksamkeit verhaltensbezogener Auflagen im Cloud-Gaming einschätzten, und sie ließen den weiteren Verlauf des Verfahrens zunächst offen.
Die Angaben basieren auf der offiziellen Quelle.
