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EU akzeptiert Microsofts Teams-Commitments und schließt Kartellverfahren ohne Strafe

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EU akzeptiert Microsofts Teams-Commitments und schließt Kartellverfahren ohne Strafe
EU akzeptiert Microsofts Teams-Commitments und schließt Kartellverfahren ohne Strafe - Bild: Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat am 12. September 2025 verbindliche Verpflichtungszusagen von Microsoft angenommen und damit das seit 2023 laufende Kartellverfahren um die Kopplung des Kommunikationsdiensts Teams an die Bürosoftware-Suiten Office 365 und Microsoft 365 beendet. Ein Bußgeld gibt es nicht, einen formal festgestellten Verstoß ebenso wenig. Die Behörde war zuvor zu der vorläufigen Auffassung gekommen, dass die Bündelung von Teams mit den marktbeherrschenden Produktivitäts-Suiten den Wettbewerb auf dem Markt für Kommunikations- und Kollaborationssoftware beeinträchtigt haben könnte.

Den Anstoß gab eine Beschwerde des Konkurrenten Slack aus dem Jahr 2020, der sich später der Anbieter alfaview anschloss. Im Juli 2023 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren. Microsoft legte daraufhin Zusagen vor und besserte sie nach einem Markttest noch einmal nach. Über das Commitment-Verfahren werden die nun angenommenen Verpflichtungen rechtsverbindlich. Hält das Unternehmen sie nicht ein, drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Inhalt der Verpflichtungszusagen

Die Zusagen verteilen sich auf vier Bereiche. Microsoft bietet Office 365 und Microsoft 365 künftig auch in Versionen ohne Teams an, und das zu einem deutlich niedrigeren Preis. Die Preisdifferenz wurde nach dem Markttest noch vergrößert. Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum bekommen außerdem regelmäßig die Gelegenheit, von einer Suite mit Teams auf eine Variante ohne Teams zu wechseln. Dazu kommen Interoperabilitätsvorgaben, die Wettbewerbern den Zugang zu Schnittstellen von Microsoft-Produkten öffnen. Und Nachrichtendaten, die in Teams gespeichert sind, lassen sich für den Einsatz in konkurrierenden Lösungen exportieren.

Die Verpflichtungen laufen sieben Jahre. Für die Punkte zur Interoperabilität und zur Datenportabilität gilt eine Frist von zehn Jahren. Ein von der Kommission bestellter Überwachungstreuhänder kontrolliert die Umsetzung und berichtet regelmäßig an die Behörde. Anwenden will Microsoft die Regelungen nach eigener Ankündigung nicht nur im Europäischen Wirtschaftsraum, sondern weltweit.

Verfahren endet ohne Schuldspruch

Indem sie die Zusagen annimmt, verzichtet die Kommission auf eine abschließende rechtliche Bewertung der beanstandeten Praktiken. Genau dafür ist das Commitment-Verfahren da: wettbewerbliche Bedenken ausräumen, ohne dass ein Rechtsverstoß festgestellt oder eine Strafe verhängt wird. Anbietern von Kommunikations- und Kollaborationssoftware geben die verbindlichen Schnittstellen- und Portabilitätsvorgaben neue Möglichkeiten, ihre Produkte an das Microsoft-Ökosystem anzubinden. Die Beschwerdeführer Slack und alfaview zogen ihre Einwände im Lauf des Verfahrens nach dem Markttest zurück.

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