Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Rechtsgutachten zur Frage veröffentlicht, ob eSport als gemeinnützig anerkannt werden kann. Die offizielle DOSB-Mitteilung vom 5. September 2019 fasst die Untersuchung zusammen und stellt klar, dass das Gutachten unabhängig von der strategischen Positionierung des Verbandes erstellt wurde.
Das Gutachten von Prof. Dr. Peter Fischer kommt zu dem Ergebnis, dass eSport in seiner Gesamtheit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als gemeinnützig nicht erfüllt. Die Analyse bezieht sich auf Konsolen- und Computerspiele allgemein. Der DOSB stellte zugleich klar, dass die rechtliche Bewertung des Gutachtenauftrags nicht mit der eigenen sportpolitischen Einteilung gleichzusetzen ist.
DOSB unterscheidet virtuelle Sportarten und eGaming
In seiner eigenen Positionierung unterscheidet der DOSB zwischen virtuellen Sportarten und eGaming. Virtuelle Umsetzungen klassischer Sportarten wie Fußball- oder Basketballsimulationen sieht der Verband als anschlussfähig an den organisierten Sport. Spiele ohne direkte Entsprechung zu einer analogen Sportart ordnet der DOSB dagegen dem Begriff eGaming zu.
Das veröffentlichte Dokument behandelt eine andere Frage: Es untersucht, ob die Voraussetzungen für die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Zu den Argumenten gehören die Geschäftsmodelle der Branche, die Rolle privatwirtschaftlicher Rechteinhaber und die Inhalte einzelner Spiele. Der DOSB kündigte an, die Ergebnisse in weiteren Diskussionen mit Sport und Politik zu berücksichtigen.
Rechtsgutachten als Grundlage für die Debatte
Das vollständige Rechtsgutachten des DOSB umfasst rund 120 Seiten. Für die Gamesbranche war die Veröffentlichung relevant, weil sie die steuerrechtliche Anerkennung von eSport nicht pauschal mit der Frage gleichsetzt, ob einzelne Wettbewerbe sportliche Merkmale besitzen. Die Begriffe und die jeweilige Fragestellung müssen deshalb getrennt betrachtet werden.
