Die Europäische Bürgerinitiative ‚Stop Destroying Videogames‘ hat Anfang Juli 2025 die Schwelle von einer Million Unterstützungsbekundungen überschritten. Nach Angaben der Organisatoren lag die Zahl der gesammelten Unterschriften am 4. Juli 2025 bereits bei über 1,1 Millionen, mehrere Wochen vor dem Ablauf der Sammelfrist am 31. Juli 2025. Im offiziellen EU-Register ist die Initiative unter der Nummer 2024/000007 verzeichnet.
Gegenstand der Initiative ist die Forderung, dass Publisher Videospiele, die Spieler bereits erworben haben, nicht durch das Abschalten von Servern oder den Entzug von Zugängen funktionsunfähig machen dürfen. Die Organisatoren argumentieren mit Verbraucherschutz sowie mit der Erhaltung von Spielen als kulturelles und digitales Gut. Federführend ist ein ehrenamtliches Team um Initiator Pavel Zálešák. Schon das Erreichen des EU-Quorums hatte der Kampagne breite Aufmerksamkeit verschafft.
Schwellenwert und länderübergreifende Quoten
Eine Europäische Bürgerinitiative löst die Prüfpflicht der EU-Kommission erst aus, wenn neben der Marke von einer Million gültiger Unterstützungsbekundungen auch in mindestens sieben Mitgliedstaaten die jeweiligen länderspezifischen Mindestquoten erreicht werden. Diese zweite Bedingung erfüllte ‚Stop Destroying Videogames‘ nach Darstellung der Organisatoren in Finnland, Polen, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Dänemark und Irland.
Das Überschreiten der Millionenmarke während der laufenden Sammelphase bedeutet noch keine abschließende Bestätigung. Die eingereichten Bekundungen müssen anschließend von den zuständigen nationalen Behörden auf ihre Gültigkeit geprüft werden, bevor die formale Einreichung bei der Kommission erfolgen kann.
Vorgesehenes Verfahren auf EU-Ebene
Nach erfolgreicher Einreichung sieht das ECI-Verfahren feste Fristen vor. Innerhalb eines Monats trifft die Kommission die Organisatoren zu einem Gespräch über das Anliegen. Innerhalb von drei Monaten erhalten die Organisatoren Gelegenheit, ihr Anliegen bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen, das zudem eine Entschließung annehmen kann. Innerhalb von sechs Monaten muss die Kommission in einer Mitteilung darlegen, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls vorschlägt und aus welchen Gründen sie tätig wird oder nicht. Wie die Brüsseler Behörde diese Möglichkeiten später nutzte, zeigte sich an ihrem Kurs in Richtung Gespräche statt neuer Gesetzgebung.
