Der Deutsche Kulturrat hat am 19. Dezember 2019 flexible Regeln für eine geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige gefordert. Der Verband begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bisher unzureichend abgesicherte Gruppen einzubeziehen. Die Stellungnahme beschreibt politische Pläne, kein beschlossenes Gesetz.
Besonders wichtig seien Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit sowie parallel ausgeübte Tätigkeiten. Beiträge müssten schwankende Einnahmen, geringe Einkommen und Verlustphasen berücksichtigen. Bereits aufgebaute private Vorsorge solle geschützt werden.
Künstlersozialversicherung soll erhalten bleiben
Der Kulturrat verlangt, die Künstlersozialversicherung beizubehalten. Eine neue Vorsorgepflicht für weitere Gruppen mache dieses System nicht überflüssig. Auch Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung sollen berücksichtigt werden.
Die FDP hatte in einem Bundestagsantrag vom 14. November 2019 ebenfalls eine allgemeine Vorsorgepflicht vorgeschlagen. Sie wollte Selbstständigen jedoch die Wahl der Vorsorgeform überlassen und eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen. Das ist keine grundsätzliche Ablehnung jeder Vorsorgepflicht.
In der Spieleproduktion reicht freiberufliche Arbeit von Entwicklung und QA bis zu Animation und Musik. Aus der Berufsbezeichnung allein ergibt sich allerdings keine einheitliche Versicherungszuordnung.
Archivhinweis: Der Beitrag dokumentiert Positionen aus 2019 und beschreibt nicht die heutige Rechtslage.

