Die Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State, das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande, hat am 9. März 2022 entschieden, dass das von der Kansspelautoriteit (KSA) gegen Electronic Arts verhängte Zwangsgeld zu Unrecht auferlegt wurde. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 202005769/1 stellten die Richter fest, dass die in FIFA enthaltenen Packs kein eigenständiges Glücksspiel im Sinne des niederländischen Glücksspielgesetzes (Wet op de kansspelen) darstellen. Damit hob das Gericht die zuvor von der Aufsichtsbehörde getroffene Bewertung auf.
Die KSA hatte EA 2019 mit einer Last onder dwangsom belegt, einem Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro pro Woche bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 Euro, sofern der Publisher die Packs in FIFA nicht anpasse. Grundlage war die behördliche Auffassung, dass die per Zufall vergebenen Spielerkarten, die anschließend auf einem virtuellen Transfermarkt gehandelt werden können, den Tatbestand eines lizenzpflichtigen Glücksspiels erfüllten. Die Rechtbank Den Haag hatte diese Sichtweise im Oktober 2020 in erster Instanz bestätigt.
Packs als Bestandteil eines Geschicklichkeitsspiels
Der Staatsrat folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung des Gerichts bilden die Packs keinen für sich stehenden Spielablauf, sondern sind Teil eines Geschicklichkeitsspiels, dem sie ein Zufallselement hinzufügen. Entscheidend war die Feststellung, dass die überwiegende Mehrheit der Packs erworben und geöffnet wird, um die enthaltenen Spielerkarten innerhalb des Modus FIFA Ultimate Team einzusetzen. Damit handele es sich um einen integrierten Spielbestandteil und nicht um ein isoliert betrachtbares Glücksspielangebot.
Daraus leitete das Gericht ab, dass EA nicht gegen das Glücksspielgesetz verstoßen hat. Die Kansspelautoriteit hätte das Zwangsgeld folglich nicht verhängen dürfen. Mit dem Urteil wurde die erstinstanzliche Entscheidung der Rechtbank Den Haag aufgehoben und die behördliche Anordnung gegen den Publisher kassiert. Das Verfahren ist mit dieser Entscheidung in letzter Instanz abgeschlossen.
Bedeutung für die europäische Loot-Box-Debatte
Die Entscheidung steht im direkten Gegensatz zur Einstufung, die die Kansspelautoriteit 2018 im Rahmen einer Untersuchung mehrerer Loot-Box-Mechaniken vorgenommen hatte. Während die Behörde Zufallspakete mit handelbaren Inhalten als regulierungsbedürftiges Glücksspiel verstand, zieht der Staatsrat die Grenze beim Bezug zwischen Zufallselement und übergeordnetem Spielablauf. Maßgeblich ist danach, ob die Zufallskomponente in ein Geschicklichkeitsspiel eingebettet ist. Solche Mechaniken berühren zugleich Fragen, die in der Diskussion um Dark Patterns und die Regulierung von Design-Nudges verhandelt werden.
Für die weitere Diskussion über die Regulierung von Loot Boxes in Europa liefert das Urteil ein gewichtiges Argument auf Seiten der Publisher. Es zeigt zugleich, dass die nationale Rechtsprechung zu vergleichbaren Mechaniken auseinanderläuft. So bewerteten Gerichte in anderen Mitgliedstaaten, etwa der österreichische Oberste Gerichtshof in späteren Verfahren, die Glücksspielnähe von FUT-Packs abweichend. Eine einheitliche europäische Linie bleibt damit offen. Wie eng die Themen Zufallsmechaniken, Jugendschutz und Aufsicht beieinanderliegen, zeigt auch die USK-Jahresstatistik 2024.