Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 einen Vorschlag für den EU KIDS Act zum Schutz Minderjähriger vorgestellt. Neben sozialen Medien und Videoplattformen nennt die Kommission Online-Spiele sowie KI-Chatbots. Der Vorschlag ist noch kein geltendes Gesetz.
Sichere Profile, Kontaktfunktionen und Altersprüfung
Vorgesehen sind private Profile als Voreinstellung, Schutz vor unerwünschten Kontakten und Einschränkungen für Funktionen, die übermäßige Nutzung begünstigen. Dazu zählt die Kommission endloses Scrollen, Belohnungsanreize und Benachrichtigungen während Schlafenszeiten. Dienste und App-Stores sollen datenschutzgerechte Altersprüfungen einsetzen.
Die beschriebenen Altersstufen unter 13, von 13 bis unter 15 und ab 15 Jahren betreffen den Zugang zu sozialen Medien. Daraus folgt keine identische Altersgrenze für jedes Online-Spiel. Parlament und Rat müssen den Vorschlag erst beraten und die endgültige Fassung beschließen.
Produktgestaltung betrifft auch Entwicklerteams
Für Studios sind damit vor allem Kontoeinstellungen und Kommunikationsfunktionen relevante Prüfpunkte. Die USK berücksichtigt bereits Nutzungsrisiken neben Spielinhalten. Dieses deutsche Prüfverfahren ist jedoch von einem europäischen Gesetzgebungsvorschlag zu unterscheiden. Aus der Kommissionszusammenfassung lässt sich weder eine abschließende Pflichtliste für jedes Spiel noch ein bereits geltender Umsetzungstermin ableiten.

