Die Obersten Landesjugendbehörden verlangen in ihren Praxishinweisen von 2017 eine Altersverifikation bei der Bestellung von USK-18-Medien. Eine Alterskontrolle erst an der Haustür reicht nach dieser Rechtsauffassung nicht aus.
Bei der Lieferung ist zusätzlich die Identität zu prüfen. Die PDF verweist auf die persönliche Übergabe an den volljährigen Adressaten. Abschnitt 3.3 betrifft physische Spiele und Filme ohne Kennzeichnung oder mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“.
USK 12 und USK 16 werden anders behandelt
Bei Freigaben ab zwölf oder sechzehn Jahren lässt Abschnitt 3.2 eine Alterskontrolle bei der Bestellung oder Lieferung zu. Für Shops und Logistik sind damit unterschiedliche Prüfabläufe nötig.
Das Dokument erläutert die damalige behördliche Auslegung, keine neu beschlossene Gesetzesänderung. Der Bericht beschreibt den Stand von 2017, nicht heutige Händlerpflichten. Die USK-Kennzeichen in Google Play betreffen dagegen digitale Angebote.

