Oculus Rift: Zuckerberg weist ZeniMax-Vorwürfe vor Gericht zurück

Mark Zuckerberg hat am 17. Januar 2017 vor einem Bundesgericht in Dallas ausgesagt. Der damalige Facebook-Chef bestritt, dass Oculus fremde VR-Technologie gestohlen habe. Das dokumentiert Reuters-Korrespondentin Lisa Maria Garza in ihrem am 18. Januar veröffentlichten Gerichtsbericht.

ZeniMax warf Oculus vor, geistiges Eigentum des Spielepublishers für die Entwicklung des Rift-Systems genutzt zu haben. Die Aussage Zuckerbergs ist die Position der Gegenseite, kein gerichtlicher Befund zur Herkunft der Technik.

Früherer Arbeitgeber und verwendeter Quellcode

Ein Teil des Verfahrens betraf John Carmack, zuvor Entwickler bei id Software und damals Technikchef von Oculus. Zuckerberg bestritt die unzulässige Nutzung von Code aus Carmacks früherer Tätigkeit. Der Bericht belegt diese Aussage, nicht ihre technische Richtigkeit.

Auch die Prüfung von Oculus vor der Übernahme wurde angesprochen. Ein ZeniMax-Anwalt kritisierte den schnellen Abschluss. Zuckerberg erklärte dagegen, Facebook habe Oculus über Monate untersucht. Reuters nennt das Verfahren als ZeniMax Media gegen Oculus VR, Aktenzeichen 3:14-cv-1849.

Zeugenaussage ist keine Entscheidung über die Ansprüche

Für eine sachliche Bewertung müssen die Behauptungen der Parteien und die Entscheidung des Gerichts getrennt bleiben. Eine zurückgewiesene Anschuldigung ist noch kein abgewiesener Anspruch. Ebenso beweist die Erhebung einer Klage keinen Rechtsverstoß.

Oculus hatte kurz zuvor seine Hardwareentwicklung in ein PC- und ein Mobilteam aufgeteilt. Diese organisatorische Änderung sagt nichts darüber aus, wem bestimmte technische Beiträge gehören. Der Rechtsstreit und die interne Produktentwicklung sind unterschiedliche Vorgänge.

Archivhinweis: Dieser Beitrag dokumentiert die Zeugenaussage und den damaligen Bericht vom Januar 2017. Er beschreibt nicht den heutigen Verfahrensstand. Das offizielle Rift-Produktbild illustriert die betroffene Hardware und ist keine Gerichtsaufnahme.

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