Niantic hat nach einer Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands die Bedingungen von Pokémon GO überarbeitet. Der Jahresbericht 2016/2017 des vzbv bestätigt die verbindliche Unterlassungserklärung zu 15 beanstandeten Klauseln. Der Fall betrifft Nutzungsbedingungen und Datenschutz, nicht einen neuen Spielinhalt.
Der Verband nennt einseitige Vertragsänderungen, fristlose Kündigungen und Account-Sperrungen nach alleiniger Entscheidung des Unternehmens. In seinem Rückblick erklärt er, Niantic habe die Bedingungen überarbeitet. Welche Formulierungen im Einzelnen ersetzt wurden, dokumentiert diese Zusammenfassung nicht.
Unterlassungserklärung statt berichtetes Gerichtsurteil
Der Bericht beschreibt für Niantic eine Unterlassungserklärung. Er nennt dazu weder ein Gerichtsurteil noch ein Aktenzeichen. Die Einigung darf deshalb nicht als richterliche Entscheidung dargestellt werden. Auch eine individuelle Rückerstattung für In-App-Käufe wird in diesem Abschnitt nicht zugesichert.
Für Entwickler mobiler Dienste reicht der Blick auf Spielfunktionen allein nicht aus: Zugangsregeln, Änderungen laufender Verträge und Datenschutz gehören ebenfalls zum Produktbetrieb. Der dokumentierte Fall betrifft diese Vertragsseite. Er belegt keine allgemeine Datenschutzfreigabe für sämtliche Funktionen von Pokémon GO.
Bereits im September 2016 hatten Niantic und The Pokémon Company mehr als 500 Millionen Downloads für Pokémon GO gemeldet. Diese Unternehmensangabe beschreibt die Reichweite der App, nicht die rechtliche Bewertung ihrer Bedingungen.
Archivhinweis: Dieser historische Rückblick basiert auf dem am 6. Juli 2017 vorgestellten Jahresbericht. Er beschreibt den damaligen Berichtsstand und ist keine Prüfung der heute geltenden Nutzungsbedingungen.

