HSA 1.1: Gemeinsame Schnittstellen für Recheneinheiten verschiedener Hersteller

Die HSA Foundation hat am 31. Mai 2016 HSA 1.1 mit Unterstützung für herstellerübergreifende Architekturen veröffentlicht. Die Spezifikation definiert Schnittstellen, über die offene und proprietäre IP-Blöcke verschiedener Anbieter gemeinsam ein heterogenes System bilden können. Gemeint sind wiederverwendbare Hardwarebausteine, nicht Internetadressen.

Mehr als CPU und Grafikprozessor

Der Ansatz umfasst neben CPUs und GPUs auch digitale Signalprozessoren, FPGAs und spezialisierte Beschleuniger. Die Multi-vendor-Spezifikation in Version 1.1 beschreibt dafür eine gemeinsame Laufzeitbibliothek, einen generischen HSA-Treiber und herstellerspezifische Agent-Treiber. Die gemeinsame Ebene ersetzt also nicht den Code, der die jeweilige Hardware konkret ansteuert.

Das Dokument richtet sich unter anderem an Plattformintegratoren und Anbieter von Systemsoftware. Es beschreibt die Kommunikation zwischen generischem Treiber und Agent-Treibern sowie Signale, Warteschlangen und Speicherverwaltung. Für eine Anwendung soll die gemeinsame Laufzeit den Zugriff auf die beteiligten HSA-Agenten bündeln; herstellerspezifische Erweiterungen können zusätzliche Bibliotheken benötigen.

Profiling und präziseres Speichermodell

Die Veröffentlichung nennt außerdem eine formale Definition des Speichermodells und systemweites Profiling mit Ereignissen und Zeitstempeln. Damit sollen Entwickler Hardwareinformationen für Codeanalysen und profilgestützte Optimierung nutzen können. Zu den Laufzeitergänzungen zählt das Warten auf mehrere Signale. Die Foundation verweist zudem auf einen von Codeplay unterstützten, LLDB-basierten Open-Source-Debugger.

Die Verteilung von Arbeit auf mehrere Recheneinheiten ist auch für Grafiksoftware relevant. DirectX 12 Multiadapter adressiert beispielsweise die gemeinsame Nutzung mehrerer GPUs auf Ebene einer Grafik-API. HSA 1.1 behandelt dagegen die Architektur und Zusammenarbeit heterogener Komponenten. Aus der Freigabe der Spezifikation allein folgt weder die Unterstützung durch ein bestimmtes Spiel noch ein gemessener Leistungsgewinn.

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