YouTube hat am 17. Januar 2018 höhere Teilnahmegrenzen für sein Partnerprogramm angekündigt. Neue Kanäle benötigen mindestens 1.000 Abonnenten sowie 4.000 Stunden Wiedergabezeit innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Sie ersetzen die seit April 2017 geltende Grenze von insgesamt 10.000 Aufrufen.
Für Bestandskanäle galt eine Übergangsfrist
Neal Mohan und Robert Kyncl erklärten im offiziellen Blog, die neuen Grenzen gälten für neue Kanäle sofort. Bereits teilnehmende Kanäle sollten sie ab dem 20. Februar 2018 erfüllen. Neue Kanäle mussten sich bewerben; für ausgeschiedene Bestandskanäle kündigte YouTube eine erneute Prüfung nach Erreichen der Anforderungen an.
Die Zahlen waren damit eine Zugangsvoraussetzung, keine automatische Zusage von Werbeeinnahmen. YouTube verwies zusätzlich auf die Einhaltung seiner Richtlinien. Bereits zustehende Einnahmen sollten nach den AdSense-Regeln ausgezahlt werden. Eine Garantie künftiger Auszahlungen oder eines bestimmten Einkommens enthielt die Ankündigung nicht.
Aufrufe und Wiedergabezeit messen unterschiedliche Dinge
Für Gaming-Kanäle und technische Videoformate verändert diese Kombination die Planung: Die Zahl der gestarteten Videos lässt sich nicht unmittelbar in gesehene Stunden umrechnen. Außerdem sagt eine erreichte Wiedergabezeit allein nichts darüber aus, ob auch die erforderliche Zahl an Abonnenten vorhanden ist. Ein Produktionsplan muss die Kennzahlen getrennt betrachten.
Bereits 2017 hatte YouTube mobile Livestreams und Super Chat für weitere Creator geöffnet. Diese Produktfunktionen sind von den Teilnahmebedingungen für Monetarisierung zu unterscheiden. Aus einer verfügbaren Streaming-Funktion folgt kein Anspruch auf Zugang zu allen Einnahmefunktionen.
Historischer Stand: Der Beitrag dokumentiert die Ankündigung vom Januar 2018 und die damalige Übergangsfrist. Die genannten Regeln sind keine vollständige Beschreibung des heutigen Partnerprogramms. Das offizielle YouTube-Logo ist ein Symbolbild, kein Screenshot einer Kanalprüfung.

