Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter – Steuerfreie Zuschüsse und Sachbezüge

Das Weihnachtsfest steht vor der Türe und auch im Unternehmen bricht die Feiertagsstimmung auf. Ein guter Grund auch als Führungsposition den Mitarbeitern eine Freude zu machen. 

Weihnachtsgeschenke lockern nicht nur die Stimmung, sondern motivieren auch. Doch die richtige Auswahl der Geschenke erweist sich immer als heikel. In kleinen Büros geht das noch gut, doch desto größer das Unternehmen wird, umso schwieriger wird es. Doch neben dem Problem, das “Was zu schenken” gibt es auch noch das Problem der Steuer.

Steuerlage

Die Steuerproblematik ist relativ einfach, denn es gibt zwei Möglichkeiten Mitarbeiter zu unterstützen. Einmal mit Sachbezügen und einmal mit Zuschüssen.

Steuerfreie Sachbezüge bis 44 Euro monatlich

Der Gesetzgeber gibt einige Steuervorteile, doch diese werden oft nicht genutzt. So gelten Gutscheine, die man an Mitarbeiter verteilt, als steuerfreie Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG) und gelten damit bis zu einem Betrag von monatlich 44 Euro als Steuerfrei. 

Steuerfreie Zuschüsse bis 60 Euro als Aufmerksamkeit

Als steuerfreie Zuschüsse gelten Aufmerksamkeiten für persönliche Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage und andere Jubiläen. Hier sind zusätzlich bis zu 60 Euro (R 19.6, Abs. 1 LStR)  als steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber möglich.

Vorteile die sich ergeben

Es ergeben sich unzählige Vorteile, so viele das es wir lediglich vier hiervon Auflisten die mit unseren nachfolgenden Beispielen entstehen. 

Vorteile für Mitarbeiter:

  • Zusätzliche Einnahmen steuerfrei für Mitarbeiter sind besser als gleichwertige Gehaltserhöhung
  • Möglichkeit individueller Mitarbeiterausweises als Guthaben Karten
  • Direkte Zuwendungen an Mitarbeiter
  • Mehr Wertschätzung des Unternehmens und gesteigerte Loyalität der Mitarbeiter

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Keine höhere Abgabenbelastung im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung
  • Belohnungsmaßnahmen ohne Belegmanagment
  • Weniger Administrativer Mehraufwand
  • Mitarbeiter Motivation und Bindung

Gutscheinsysteme

Es gibt online sehr viele Gutscheinsysteme, darunter: 

Im kommenden Jahr werden wir einige Erfahrungsberichte darüber veröffentlichen.

Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr und können sich zum 01.01.2020 ändern. In allen Fällen empfehlen wir den Steuerberater aufzusuchen und sich weitere Tipps geben zu lassen. 

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