USK.online: KJM verlängert Anerkennung ohne Befristung

Die Kommission für Jugendmedienschutz hat USK.online nach erneuter Prüfung unbefristet als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt. Das teilte die USK am 16. Oktober 2019 mit. Die Anerkennung betrifft Telemedien und Rundfunk nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

USK.online arbeitete seit 2011 in diesem Bereich und betreute zum Zeitpunkt der Mitteilung 44 Mitgliedsunternehmen. Dazu zählten Spielepublisher, Streaming-Anbieter, Mediennetzwerke, E-Sport-Veranstalter, Konsolenhersteller und Betreiber von Online-Shops.

Selbstkontrolle für Publisher und Online-Anbieter

Zu den Aufgaben gehört auch die Beurteilung der Eignung von Jugendschutzprogrammen. Eine Änderung des Staatsvertrags hatte die zuvor vorgesehene zeitliche Befristung solcher Anerkennungen aufgehoben. Die USK beantragte daraufhin eine unbefristete Verlängerung und durchlief erneut das Prüfverfahren.

Anders als die klassischen USK-Altersfreigaben für Spiele betrifft diese Entscheidung die Anerkennung der Selbstkontrolle für Online-Angebote. Sie ist keine neue Altersfreigabe für ein einzelnes Spiel und auch keine pauschale Zulassung bestimmter Filtersoftware.

Weitere News

Weitere News

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein