Selbstständig machen mit eigenem Game-Studio: GmbH oder UG gründen

Ein eigenes Game-Studio kann aus einem Hobbyprojekt entstehen. Wer dafür eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen möchte, muss jedoch mehr als den Eintrag ins Handelsregister planen: Stammkapital, laufende Kosten und persönliche Pflichten gehören dazu. Dieser Leitfaden gibt einen ersten Überblick für Gründungen in Deutschland; die Rechtsformwahl und ihre steuerlichen Folgen sollten zum konkreten Projekt passen.

Potenzial und Chancen eines Game-Studios

Ein Game-Entwicklungsprojekt, das bereits Unterstützung etwa über Patreon erhält, kann Anlass sein, über Mitarbeiter, zusätzliche Finanzierung oder die Beteiligung weiterer Personen nachzudenken. Eine GmbH oder UG ermöglicht Gesellschaftsanteile und eine rechtliche Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Ob sie für das Projekt sinnvoll ist, hängt unter anderem von Kapitalbedarf, Risiken und Verwaltungsaufwand ab.

Haftungsbeschränkung: Vorteile und Grenzen

Für Verbindlichkeiten einer eingetragenen GmbH oder UG haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit dem Stammkapital. Das ergibt sich aus § 13 GmbHG. Die Haftungsbeschränkung ist aber kein lückenloser Schutz des Privatvermögens: Beispielsweise können Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich haften; wer vor der Registereintragung im Namen der Gesellschaft handelt, kann ebenfalls persönlich einstehen müssen (§ 43 und § 11 GmbHG).

Einzelunternehmen können ebenfalls Betriebsausgaben abziehen und Kredite aufnehmen. Die Kapitalgesellschaft verschafft daher weder automatisch einen Steuervorteil noch einen leichteren Bankkredit. Für ein Studio mit mehreren Beteiligten bietet sie dagegen eine Struktur, in der sich Geschäftsanteile und Zuständigkeiten regeln lassen.

Schritte zur Gründung einer GmbH oder UG

Online-Gründung

Die notarielle Gründung einer GmbH oder UG kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch per Videokonferenz erfolgen. Dafür bietet die Bundesnotarkammer notarielle Online-Verfahren an. Die Beurkundung ersetzt nicht die weiteren Schritte wie Kontoeröffnung, Kapitaleinzahlung, Handelsregistereintragung und steuerliche Erfassung.

Vorbereitung und Identifikation

Vor der Gründung sollten Entwickler den Unternehmensnamen prüfen. Die örtliche IHK kann zur firmenrechtlichen Zulässigkeit Stellung nehmen. Daneben sind ältere Marken und geschäftliche Bezeichnungen zu beachten. Recherchen beim DPMA, beim EUIPO und mit Suchmaschinen helfen bei der Vorbereitung, garantieren aber allein noch keine rechtliche Konfliktfreiheit.

Für das Online-Verfahren startet ihr auf online.notar.de. Benötigt werden unter anderem ein NFC-fähiges Smartphone mit Notar-App und ein Gerät für die Videokonferenz. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen geeigneten Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und Ausweis-PIN. Bei vor dem 2. August 2021 ausgestellten Personalausweisen ist zusätzlich ein gültiger Reisepass erforderlich. Welche Dokumente im Einzelfall unterstützt werden, erklärt die Bundesnotarkammer unter Voraussetzungen für die Online-Beurkundung; ein Reisepass allein ersetzt nicht die erforderliche eID.

Erstellung des Gründungsprotokolls

Mit dem Notar werden der Gesellschaftsvertrag und die weiteren Gründungsunterlagen vorbereitet. Der Vertrag regelt unter anderem Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile. Für geeignete einfache Gründungen gibt es gesetzliche Musterprotokolle; die Voraussetzungen beschreibt § 2 GmbHG. Ob ein Muster oder eine individuelle Satzung passt, sollte vorab geklärt werden. Auch spätere Satzungsänderungen benötigen grundsätzlich notarielle Beurkundung, nicht bloß eine Unterschriftsbeglaubigung (§ 53 GmbHG).

Gesellschaftsformen: Unterschiede zwischen GmbH und UG

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Bei einer reinen Bargründung müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Die restliche Einlage bleibt geschuldet; 12.500 Euro sind also nicht das Mindeststammkapital (§ 7 GmbHG).

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist ab einem Euro Stammkapital möglich. Ihr Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Das Ansparen von 25.000 Euro macht die UG nicht automatisch zur GmbH: Dafür ist eine entsprechende formelle Kapitalerhöhung erforderlich. Maßgeblich ist § 5a GmbHG.

Ein Euro reicht in der Praxis nicht zur Finanzierung eines Studios. Plant neben Notar- und Registerkosten auch Software, Personal, Versicherungen und laufende Verwaltung ein. Das Stammkapital und die tatsächlich benötigte Liquidität sind unterschiedliche Größen.

Geschäftskonto und Handelsregistereintragung

Nach der Beurkundung wird ein Geschäftskonto für die Gesellschaft eröffnet und das nötige Stammkapital eingezahlt. Der Notar erhält den Einzahlungsnachweis und veranlasst die Anmeldung zum Handelsregister. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung sind weitere Schritte. Einen Überblick bietet die Gründungsübersicht der Bundesnotarkammer.

Auswahl des Geschäftskontos

Prüft vor der Kontoeröffnung ausdrücklich, ob das konkrete Kontomodell eure Rechtsform und eine Gesellschaft in Gründung unterstützt. Ein Geschäftskonto für Freiberufler oder Einzelunternehmer ist nicht automatisch für eine GmbH oder UG geeignet. Vergleicht außerdem Kontoführung, Buchungsposten, Karten, Fremdwährungen und den Zugang für mehrere Berechtigte anhand der aktuellen Bedingungen. Die Bezeichnung „Business“ allein sagt darüber wenig aus.

Steuerliche Pflichten

Eine regulär steuerpflichtige GmbH oder UG zahlt auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer; hinzu kommen Buchführung und Jahresabschluss. Ausschüttungen können zusätzlich beim Gesellschafter besteuert werden. Einen Einstieg bietet das Merkblatt der IHK Würzburg-Schweinfurt. Ob diese Rechtsform insgesamt günstiger ist als ein Einzelunternehmen, lässt sich nicht pauschal sagen.

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer hängt die steuerliche Anerkennung des Gehalts unter anderem von einer fremdüblichen Vereinbarung und einer angemessenen Gesamtvergütung ab. Ein lediglich „branchenübliches“ Grundgehalt genügt als Prüfung nicht; die IHK Köln erläutert die Maßstäbe. Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren sind keine frei austauschbaren Ausschüttungsarten. Ob eine Option greift, hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab, etwa Beteiligung und Tätigkeit (§ 32d EStG). Lasst das konkrete Modell steuerlich prüfen.

Mitgliedschaften bei Verbänden

Für ein neu gegründetes Game-Studio können Mitgliedschaften in Branchenverbänden von großem Nutzen sein. Organisationen wie der Bundesverband der deutschen Games-Branche (game e.V) bieten wertvolle Netzwerke, Ressourcen und Informationen, die für die Entwicklung eines Game-Studios hilfreich sein können. Diese Verbände setzen sich für die Interessen der Spieleentwickler ein, bieten Schulungen und Workshops an und helfen bei der Vernetzung mit anderen Unternehmen und potenziellen Investoren. Eine Mitgliedschaft kann somit erheblich zur Professionalisierung und Marktentwicklung eines jungen Game-Studios beitragen.

Staatliche Förderungen

Für Spieleentwicklung gibt es verschiedene öffentliche Förderangebote. Beispiele sind die Games-Förderung des Medienboards Berlin-Brandenburg und die Games-BW-Förderung der MFG. Förderfähigkeit, Region, Projektphase, Eigenanteil und Fristen hängen vom jeweiligen Programm ab. Vor einer Finanzierungszusage sollte die Förderung nicht als gesicherter Bestandteil des Budgets gelten; klärt die Voraussetzungen und den zulässigen Projektbeginn frühzeitig mit der Förderstelle.

Der Deutsche Computerspielpreis (DCP) ist dagegen ein Wettbewerb mit Auszeichnungen und Preisgeldern, kein allgemeines Gründungsförderprogramm. Für eine Teilnahme gelten eigene Kategorien und Einreichbedingungen.

Fazit

Eine GmbH oder UG kann für ein Game-Studio eine passende Grundlage sein, bringt aber Kapitalbedarf, Kosten und Pflichten mit sich. Entscheidend sind ein tragfähiger Finanzierungsplan, klare Vereinbarungen zwischen Beteiligten und die passende Rechts- und Steuerberatung. Rechtsform, Geschäftskonto und mögliche Förderung sollten deshalb gemeinsam zum Geschäftsmodell geprüft werden.

Weiterführend: Über Gründungsfragen in der Gaming-Branche berichteten wir auch anlässlich der GDD 2024 mit BREHM & v. MOERS.