Ninth Circuit bestätigt Contempt-Befund gegen Apple im Epic-Verfahren

Der U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit hat am 11. Dezember 2025 in der Sache Epic Games, Inc. v. Apple Inc. (Az. 25-2935) entschieden, dass Apple zivilrechtlich gegen eine bestehende Gerichtsanordnung verstoßen hat. Damit stützt das Berufungsgericht eine Feststellung des U.S. District Court for the Northern District of California. Dieses hatte am 30. April 2025, nach Beweisaufnahmen im Mai 2024 und im Februar 2025, einen willentlichen Verstoß Apples gegen die ursprüngliche Verfügung festgestellt. Der Spruchkörper bestand aus den Circuit Judges Sidney R. Thomas und Milan D. Smith, Jr. sowie Chief District Judge Michael J. McShane. Die Entscheidung verfasste Milan D. Smith, Jr.

Worum es bei der Anti-Steering-Anordnung geht

Den Ausgangspunkt bildet die dauerhafte Verfügung aus dem Verfahren von 2021. Sie untersagte Apple, App-Store-Entwicklern das Einbinden von Buttons, Links oder anderen Handlungsaufforderungen zu verbieten, die Nutzer zu Kaufabschlüssen außerhalb der App leiten. Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass eine klare und überzeugende Beweislage die Wertung der Vorinstanz trägt: Apples Verhalten nach Erlass der Verfügung habe sowohl deren Wortlaut als auch deren Sinn unterlaufen. Apples Vorgaben zur Gestaltung und Platzierung der Links hätten Entwickler daran gehindert, Nutzer wirksam auf alternative Zahlungswege zu führen. Der Kern des Contempt-Befunds bleibt damit in vollem Umfang bestehen. Wie das Verfahren mit dem App Store verbunden ist, zeigt auch die Berichterstattung von XboxDev zu den Plattformregeln.

27-Prozent-Provision gekippt, enger Spielraum für Gebühren

Apple hatte auf ausgeleitete Transaktionen eine Provision von 27 Prozent erhoben. Hier folgte das Gericht der Vorinstanz: Dieses Entgelt habe abschreckend gewirkt und externe Kaufabschlüsse wirtschaftlich entwertet. Einzelne Sanktionen der Vorinstanz korrigierte das Berufungsgericht, den entsprechenden Punkt verwies es zur weiteren Klärung zurück. Nach der Entscheidung darf Apple ein Entgelt allenfalls auf jene Kosten stützen, die für die Koordination externer Links bei ausgeleiteten Käufen tatsächlich und in vertretbarem Umfang anfallen, mehr nicht. Welcher Betrag konkret zulässig ist, klärt nun wieder das District Court. Apple wandte sich anschließend mit einem Stay-Antrag und einer Cert-Petition an den U.S. Supreme Court.

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