Microsoft kündigt für den Windows Store eine neue Umsatzbeteiligung an. Der Windows Developer Blog beschreibt am 7. Mai 2018 eine Gebühr von fünf Prozent für bestimmte Verbraucheranwendungen.
Entwickler sollten bei einem direkten Verweis auf ihre Anwendung 95 Prozent der Einnahmen aus dem Kauf und aus In-App-Produkten erhalten. Wenn Microsoft den Kunden über eine eigene Sammlung oder andere Store-Flächen zuführt, waren 85 Prozent für den Entwickler vorgesehen. Die neue Struktur sollte später im Jahr 2018 in Kraft treten.
Spiele und Xbox bleiben ausgenommen
Die Regelung galt ausdrücklich nicht für Spiele und nicht für Käufe auf Xbox-Konsolen. Microsoft bezog Windows-10-PCs, Windows Mixed Reality, Windows 10 Mobile und Surface Hub ein. Auch Anwendungen, die auf PC und Xbox verfügbar waren, unterlagen je nach Gerät unterschiedlichen Gebühren.
Für Entwickler von Tools, Produktivitätssoftware und interaktiven Windows-Anwendungen änderte sich damit vor allem die Verteilung der Store-Einnahmen. Die frühere UWP-Unterstützung für .NET Standard zeigt den technischen Plattformkontext, ersetzt aber nicht die hier angekündigte vertragliche Regelung.
Microsoft verwies auf eine überarbeitete App Developer Agreement, in der die genaue Gebührenstruktur festgelegt werden sollte. Die Ankündigung war damit ein wirtschaftlicher Schritt für Windows-Apps, aber keine Änderung an der Umsatzbeteiligung für Xbox-Spiele oder Xbox-Abonnements.

