Medienstaatsvertrag – Rundfunklizenz ab durchschnittlich 20.000 Zuschauer notwendig

Der Bedingungen des Medienstaatsvertrages sind nun aktualisiert und modernisiert. So benötigen Streamer in Zukunft diese primär nur noch in Abhängigkeit der durchschnittlichen Zuschauerzahl.

Die Diskussionen rund, um die nicht mehr zeitgemäße Rundfunk Lizenz ist, in Deutschland an so gut wie keinem vorbeigegangen der Twitch kennt. Spätestens seit dem Konflikt zwischen den Landesmedienanstalten und dem Twitch Streamer Drachenlord ist dies weit gehend bekannt. Anlass dieses Konfliktes waren die Regularien für klassisches lineares TV die in einem nicht linearen Medium wie Twitch, YouTube und Facebook nicht mehr anwendbar sind. So musste jeder der regelmäßig streamt theoretisch eine Rundfunklizenz beantragen. Der neue Medienstaatsvertrag soll dabei die modernisierte Variante des Rundfunkstaatsvertrages werden.

Bereits am 07. November ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten und soll so die unterschiedlichen Medienformen so einfacher regulieren können. So gelten entsprechend für Personen die Streamen oder im linearen TV sind gleiche Regeln. Allerdings treten diese erst in Kraft, wenn der Streamer im Durchschnitt 20.000 Zuschauer in den letzten 6 Monaten erreicht hat. Spätestens dann benötigt er eine Rundfunklizenz.

Wie im Medienstaatsvertrag einzusehen ist, sind Streamer nicht lizenzpflichtig, wenn sie im “im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden”.

Wie man anhand des Twitch Trackers allerdings sehen kann, wird diese Regelung allerdings nur wenige Streamer betreffen. Insbesondere durch die schwammige Formulierung. So können Streamer die über 20.000 Zuschauer gleichzeitig erreichen, auch Wiederholungen zeigen und oder den Stream weiter laufen lassen. So kämen sie auch unter diese Durchschnittszahl.

Des Weiteren gibt es eine Lizenzpflicht Befreiung von Streamern deren Inhalte nur eine geringe Bedeutung für das individuelle und öffentliche Meinungsbild etablieren. Allerdings wird dies nicht grundlegend sein, sondern im Einzelfall entschieden. In dem Entwurf von 2018 gab es einen Abschnitt mit den Namen “Bagatellrundfunk” der standardmäßig alle Videospielstreams befreien sollte. Diese Passage existiert im neuen Vertrag nicht mehr.

Auch, wenn Streamer wie Gronkh & Co. nun keine Rundfunklizenz mehr benötigen, könnte es durchaus interessant werden. Unter anderem für den Online Sender RocketBeans. Diese haben im Schnitt weniger als 20.000 Zuschauer, aber eine große Reichweite auf Meinungbilder und Industrie. Wir haben RocketBeans TV um eine Stellungnahme gebeten.

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